Meine Whats-App Nachricht wurde weitergeleitet – wie kann ich mich dagegen wehren?

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Es passiert tagtäglich – Whatsappnachrichten werden weitergleitet, es wird ein Screenshot gemacht und der Inhalt wird Dritten zugänglich gemacht. Alles halb so wild oder wird hier sogar gegen geltendes Recht verstoßen?


Grundsatz: Das Weiterleiten von privaten Whats-App Nachrichten ist verboten! 

Das Recht am geschriebenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird durch die deutsche Rechtsordnung umfassend geschützt. D.h. jeder Kommunikationspartner hat das Recht in einem Chat selbst zu bestimmen, wem Äußerungen zugänglich gemacht werden.

Die unberechtigte Verbreitung oder Veröffentlichung einer What´s App Nachricht stellt daher einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und ist verboten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um höchstpersönliche Inhalte handelt, die der Intimsphäre des Verfassers zuzuordnen sind. Vergleichbar ist dies zum Beispiel mit dem Weiterleiten von Intimfotos.


Rechtsfolgen: Welche Ansprüche stehen mir zu? 

Als Rechtsfolge der Persönlichkeitsrechtsverletzung kannst du verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Auskunftsansprüche hinsichtlich der Fragen, wann, wo, wie und an wen die privaten Whats App Chatverläufe versendet wurden
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gerichtet auf Unterlassung der Veröffentlichung/Weiterleitung und Löschung der Nachrichten/des Screenshots (oft in der Verbindung mit der Abgabe einer strafbewehrten Beseitigungs- und Unterlassungserklärung)
  • Berichtigungsansprüche, wenn du durch die Whats App Nachricht öffentlich bloßgestellt worden bist
  • Ggf. Schadensersatzansprüche, gerichtet auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes
  • Anspruch auf Erstattung deiner Anwaltskosten

Unter Umständen kann das Weiterleiten oder Veröffentlichen von Chatnachrichten sogar strafbar sein.  

Gerade wenn die Chatinhalte veröffentlicht worden sind oder sich noch im Besitz eines Dritten befinden, solltest du so schnell wie möglich handeln.

Gerne kann ich dir diesbezüglich weiterhelfen und dich in einem ersten kostenlosen Gespräch beraten.

Foto(s): Mika Baumeister


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