Neuer Bußgeldkatalog ab 28. April 2020: Diese Strafen haben sich verschärft

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Ab morgen, 28. April 2020, werden Regelverstößen im Straßenverkehr noch einmal teurer. Dann gelten die überarbeitete Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die weit höhere Strafen für Verkehrssünder vorsehen, als die vorherigen Versionen. Welche Strafen wurden verschärft? Welche Neuerungen gibt es im Verkehrsrecht?

Die StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums aktualisiert nicht nur die Höhe der Strafen für Verkehrsvergehen, sondern führt auch Neuerungen ein. So gelten ab morgen Ge- und Verbote zur Förderung von Carsharing und E-Fahrzeugen. Zudem wird der Schutz der Fahrradfahrer ausgebaut – mit überarbeiteten Regeln und neuen Verkehrsschildern. Besonders interessant für Autofahrer sind die stark gestiegenen Strafen bei Regelverstößen. Bußgelder werden erhöht, mehr Punkte werden in Flensburg eingetragen und der Verlust des Führerscheins ist früher möglich als zuvor. Die verschärften Konsequenzen begründet das Bundesverkehrsministerium mit der generalpräventiven Abschreckungswirkung, die die hohen Strafen haben sollen.

Härtere Strafen: Falschparken wird teurer

Mit dem neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr wird verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen noch teurer. Auch das Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe haben nun harte Konsequenzen zur Folge. Das Bußgeld beläuft sich in diesen Fällen auf 25 Euro. Wer sein Fahrzeug jedoch auf einem Schwerbehindertenparkplatz abstellt, muss 35 bis 55 Euro zahlen.

Neu ist: Wer mit seinem privaten Auto mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz steht, der ausschließlich für Elektrofahrzeuge ausgewiesen ist oder aber auf einer Parkfläche für Carsharing-Fahrzeuge, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Besonders schwere Parkverstöße werden sogar mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 100 Euro Bußgeld bestraft – etwa, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden sowie bei Sachbeschädigung.

Neuer Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten mehr 

Geschwindigkeitsverstöße werden mit dem neuen Bußgeldkatalog nun auch härter bestraft. Hier haben sich die Bußgelder sogar verdoppelt: Wer das vorgegebene Tempo innerorts um bis zu 20 km/h überschreitet, muss bis zu 70 Euro zahlen. Bei Verstößen außerorts um bis zu 20 km/h werden 60 Euro fällig. Neu ist auch, dass bei einer Überschreitung von 16 km/h bereits Punkte in Flensburg riskiert werden. Fährt ein Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Ortschaft 21 km/h zu schnell, droht sogar ein Fahrverbot. Außerorts wird das Fahrverbot bei mehr als 26 km/h zu viel verhängt.

Geldbuße, Punkte und Fahrverbot bei Missbrauch einer Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, wird genauso bestraft, wie ein Verkehrsteilnehmer, der die Rettungsgase missbraucht und selbst hindurchfährt. Dabei ist es unerheblich, ob jemand dabei gefährdet wird – jede Behinderung einer Rettungsgasse stellt ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar. Dann können Bußgelder in Höhe von bis zu 320 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig werden. Hinzu kommen zwei Punkte, die in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

Änderungen im Verkehrsrecht: Konkrete Regeln für das Überholen

In der neuen Straßenverkehrs-Ordnung wird der notwendige Mindestabstand beim Überhohlen verschiedener Verkehrsteilnehmer konkretisiert. Bisher war nur ein „ausreichender Seitenabstand“ gefordert. Ab sofort müssen Fahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Rollern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten.

StVO-Novelle: Neue Verkehrsschilder werden eingeführt

Mit der StVO-Novelle werden auch neue Verkehrsschilder und Symbolbilder eingeführt. So ist der grüne Pfeil für Fahrradfahrer neu. Das Schild erlaubt den Radfahrern, auch an einer roten Ampel rechts abzubiegen, wenn es der Verkehr zulässt. Ein weiteres neues Schild weist Parkplätze ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge aus, die dann eine extra Plakette an der Windschutzscheibe angebracht haben müssen. Ein anderes Schild markiert Parkplätze, die nur von Lastenfahrrädern genutzt werden dürfen. So will das Bundesverkehrsministerium alternative Mobilitätskonzepte fördern.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sind sich nicht sicher, ob die Strafe gerechtfertigt ist? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie gern.


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