Neuer Mercedes-Rückruf im Abgasskandal: KBA holt 60.000 Daimler-Diesel in die Werkstatt

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Der Abgasskandal trifft weltweit weitere 170.000 Diesel-Fahrzeuge des Herstellers Mercedes, die wegen des offensichtlich bewiesenen Vorwurfs einer illegalen Abschaltvorrichtung vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen werden. Wie in Fachkreisen schon lange befürchtet weitet sich der Skandal insbesondere in der älteren Schadstoffklasse 5 aus, in der wohl schon seit spätestens 2010 u. a. an der Technik des „Thermischen Fensters“ geschraubt wurde, um Emissionswerte niedrig zu halten. Laut Unternehmensinformationen handelt es sich um einen weltweiten Rückruf, gegen den ein Widerspruch eingelegt wurde. Dieser hat aber wohl keine aufschiebende Wirkung.

Betroffen sind 

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • S-Klasse

Thermisches Fenster wohl nicht richtlinienkonform

Allein in Deutschland müssen die Eigentümer von 60.000 Autos in die Werkstatt. Der GLK war bereits wegen der gleichen Thematik im vergangenen Jahr zurückgerufen wurden. Bei der konsequenten Fortsetzung der Untersuchung sind nun fast alle bis 2014 gebauten Diesel-Modelle durch das Raster gefallen. Mercedes bleibt bei der aktuellen Taktik, das Thermische Fenster als EU-Richtlinienkonform zu bezeichnen. Rechtsanwalt Gisevius: „Da warten alle gespannt auf das endgültige Urteil des EuGH, nach unserer Meinung ist das Thermische Fenster nicht richtlinienkonform.“ 

Warten auf das EuGH-Urteil

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hatte mit der Mär von der Zulässigkeit des Thermischen Fensters schon gut aufgeräumt und im Fall des verhandelten Volkswagens eine unzulässige Abschaltvorrichtung ausgemacht. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt stuft die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Daimler hält sie allerdings für zulässig und hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Insgesamt sind nun 580.000 Mercedes-Diesel in Deutschland von Rückrufaktionen betroffen. Rechtsanwalt Gisevius von Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart, der schon zahlreiche Urteile rund um das Thermische Fenster im Sinne seiner Mandanten entscheiden konnte, ist zuversichtlich, weitere Verfahren verbraucherfreundlich abschließen zu können: „Die Voraussetzungen sind derzeit sehr gut, auch Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten regelmäßig!“

Foto(s): pixabay.com

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