Neuer Rückruf bei BMW wegen Abgasskandal, BMW x3 betroffen

  • 2 Minuten Lesezeit

Eser Rechtsanwälte berichteten bereits im Februar 2024 über die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen bei BMW X3 Modellen. 

Nun erfolgt tatsächlich der weltweite Rückruf von rund 180.000 Fahrzeugen der Baujahre 2010-2014.

Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind in Deutschland insgesamt 45.068 Fahrzeuge betroffen. 

Betroffene Fahrzeugbesitzer werden aufgefordert, sich umgehend mit ihrem BMW-Händler in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zum Rückruf und zu den notwendigen Maßnahmen zu erhalten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte festgestellt, dass bei den betroffenen BMW-Modellen eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, efolgt. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes liegt dann eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. 

Eser Rechtsanwälte berichteten bereits mehrfach über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten betroffener Fahrzeugbesitzer.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Juni 2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug nicht mehr zurückgeben. Es besteht ein Wahlrecht zwischen großem und kleinem Schadensersatz. Die einzige Voraussetzung ist das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wie sie vom KBA festgestellt wurde. Aufgrund des amtlichen Rückrufs durch das KBA ist dies unstrittig, sodass betroffenen Klägern ein pauschalierter Schadensersatzanspruch zusteht.

Der BGH hat zudem klargestellt, dass Käufer dem Hersteller keinen Vorsatz mehr nachweisen müssen. Betroffene Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, ohne das Fahrzeug zurückgeben zu müssen.

Rechtsanwalt Eser empfiehlt betroffenen BMW-Besitzern, sich noch vor Jahresende von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um eine drohende Verjährung zu vermeiden. Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten, und wir führen die Korrespondenz kostenfrei für Sie.

Verjährungsfristen beachten!
Die Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Abgasdieselskandal können je nach Art des Anspruchs variieren.

Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden und um mögliche Verjährungsfristen nicht zu versäumen, so Rechtsanwalt Eser.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 20 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

Vermeiden Sie die Verjährungsfalle und sichern jetzt Ihrer Rechte!

Gratis Erstberatung anfordern!

Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.


Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!

Sie erreichen uns:  

telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder

per E-Mail an info@eser-law.de oder

vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.


Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular auf anwalt.de oder auf www.eser-law.de


Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten