Rückruf vom KBA, BMW X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d betroffen, Motor N47D20. News vom Diesel Anwalt

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Der Dieselskandal bei BMW geht weiter. 

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei diversen BMW Modellen eine sogenannte unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung festgestellt.

In der Verwaltungsentscheidung des KBA vom 20. Februar 2024 heißt es konkret:       

Das KBA hat am BMW X3 2,0l Diesel Euro 5 (X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d mit Motor N47D20) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt. Die Fahrzeuge reduzieren damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide. 

Betroffen sind rund 33.000 Fahrzeuge in Deutschland.


Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, z.B. die vom KBA festgestellte Abschalteinrichtung.

Aufgrund des amtlichen Rückrufes durch das Kraftfahrbundesamt dürfte dieses allerdings unstreitig sein, sodass unproblematisch ein pauschalierter Schadensersatzanspruch dem Kläger zustehen dürfte.

Der BGH hat in seinen Urteilen auch festgehalten, dass die Käufer dem Hersteller Mercedes nicht mehr Vorsatz nachweisen müssen.

Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.

Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden öffentlichen Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen BMW Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, sich von einem spezialisierten Anwalt informieren und beraten zu lassen.

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Foto(s): Kemal Eser

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