Neuer Skandal bei den Wohnmobilen: Hat Hymer beim Gewicht betrogen?

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 26.01.2022 die Geschäftsräume der ErwinHymer Group SE in Bad Waldsee durchsucht. Es besteht der Verdacht, dass im Zusammenhang mit Gewichtsangaben von Wohnmobilen betrogen wurde. Gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE läuft ein Ermittlungsverfahren. Nach unseren Informationen geht es um alle Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Hymer hat erst vor kurzem negative Schlagzeilen wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Abgasnachbehandlung gemacht. Das ist aktuell Gegenstand von Prüfungen des KBA.

Leergewicht zu niedrig angegeben

Der jetzt im Raum stehende Vorwurf ist, dass das Leergewicht regelmäßig zu niedrig angegeben wurde. Sollte sich das bewahrheiten, hätten Wohnmobileigentümer ein Problem. Denn Wohnmobile bis 3,5 t können mit dem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Aufgrund einer Änderung der EG-Führerscheinrichtlinie ist seit 19. Januar 2013 bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t dagegen ein Führerschein der Klasse C, auch bekannt als LKW-Führerschein, vorgeschrieben. Hinzu kommt die Geschwindigkeitsbegrenzung. Während Fahrzeuge bis 3,5 t außerorts 100km/h und auf Autobahnen mit einer Richtgeschwindigkeit von 130km/h fahren dürfen, sind ab 3,5 t außerorts nur noch 80 km/h und auf Autobahnen max. 100km/h erlaubt. Zudem sinkt die erlaubte Zuladung. Auch bei den außerdeutschen Straßenverkehrsabgaben (Mautgebühren) gibt es Aufschläge. So müssen Fahrzeuge über 3,5 t beispielsweise auf allen Straßen in der Schweiz eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Für viele Verbraucher war ein Gewicht bis 3, 5t somit das ausschlaggebende Kauf- argument.

Möglichkeiten des Schadenersatzes und der Rückabwicklung

Für betroffene Käufer kommen, sollte sich herausstellen, dass Hymer tatsächlich falsche Angaben gemacht hat, Gewährleistungsansprüche gegen den Händler sowie Schadensersatzansprüche gegen Hymer aus deliktischer Haftung in Betracht. Im Rahmen dessen kann zwischen Minderung, Rückabwicklung oder Aufwendungsersatz gewählt werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, fragen wir dort gerne nach einer Kostenübernahme für Sie an.


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