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Neuerungen im Familienrecht / elterliche Sorge

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Mit Datum vom 21.7.2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte unverheirateter Väter im Hinblick auf die elterliche Sorge massiv gestärkt. Die alte Regelung, welche vorsah, dass die Kindesmutter der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater zustimmen musste, wurde für verfassungswidrig erklärt, da sie gegen Art 6 Abs. 2 verstößt.

Dieses Urteil lässt nun viele unverheiratete Väter hoffen. Sie können nunmehr versuchen, einen Teil der elterlichen Sorge per Gerichtsverfahren geltend zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese angestrebte Regelung dem Wohl des Kindes entspricht.

gez: Rechtsanwalt Boris Kühne, Dresden

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