Neues zum Lobbyregister: Bundesregierung will Regeln verschärfen

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Die Vorschriften zum Lobbyregister, das im Jahr 2022 erstmals an den Start ging, werden derzeit überarbeitet. Das Ziel der Ampelfraktionen ist dabei, durch eine Verschärfung der Regeln für Interessenvertreter noch mehr Transparenz über die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse zu schaffen.

Das Kabinett billigte dazu eine Formulierungshilfe des Bundesinnenministeriums für einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Erweiterung der eintragungspflichtigen Kontakte

Nach dem Entwurf sollen auch Kontakte mit Referenten in der Regierung eintragungspflichtig sein. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich.

Offenlegungspflicht beim Drehtüreffekt

Außerdem sollen politische Interessenvertreter im Register auch angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter hatten. Hintergrund ist, den sogenannten Drehtüreffekt beim Wechsel von Mandatsträgern in die Wirtschaft transparent zu machen.

Ausnahmen von der Eintragungspflicht 

Diskutiert wurde im Vorfeld auch, ob Ausnahme von der Eintragungspflicht für Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchenvertreter weiter gelten sollen. Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken, sollen diese Ausnahmen nach jetzigem Stand aber beibehalten werden. Gilt eine Ausnahme, können sich diese Organisationen aber weiterhin freiwillig eintragen lassen.

Bereits nach Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes gab es seitens eintragungspflichtiger Organisationen Kritik wegen eines massiven Mehraufwands, der nicht im Verhältnis stehe zu dadurch gewonnen Informationen über die tatsächliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Außerdem gibt es Bedenken, zur Eintragung von finanziellen Zuwendungen; vor allem geht es um die Frage, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben des Kartellrechts eingehalten werden.      

Die Umsetzung des Gesetzesvorschlags liegt nun beim Bundestag. Als nächsten Schritt muss der Bundesrat zustimmen.

Die Pflicht zur Registrierung gilt seit Anfang 2022. Professionelle Interessenvertreter müssen sich eintragen und Auskunft geben, etwa über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung. Das Register wird digital beim Bundestag geführt und ist öffentlich einsehbar. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen zum Lobbyregister! 

Foto(s): @privat

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