Neuregelung des Flensburger Punktesystems tritt in Kraft! - Punkteabbau nun doch weiterhin möglich

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Nun ist es endlich soweit. Nachdem bestimmt schon seit zwei Jahren über die Reform des Flensburger Punktesystems debattiert wurde, steht nun Anfang des Jahres 2014 die Einführung bevor. Nach immerhin 50 Jahren (!) wird das alte Punktesystem ersetzt. Dies in erster Linie, weil es zuletzt als zu kompliziert und schwer überschaubar empfunden worden war. Der Bundestag hat am 16.5.13 den Gesetzesentwurf verabschiedet.

Wichtigste Neuigkeit: Der Entwurf sieht nun doch die Beibehaltung des Punkterabatts für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor. Hat der Betroffene im neuen Punktesystem einen Stand von vier oder fünf Punkten, werden ihm zwei Punkte abgezogen, wenn er der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebestätigung hierüber vorlegt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte zunächst diese Möglichkeit des Punkterabatts in der Neuregelung nicht einräumen wollen. Sachverständige hatten dann jedoch aus verkehrspsychologischer Sicht eine frühzeitige, freiwillige Seminarteilnahme befürwortet.

Weiterhin soll dem Interesse der Berufs- und Vielfahrer an einer Punktereduzierung Rechnung getragen werden. Statt der Skala von bis zu sieben Punkten soll es je nach Schwere des Vergehens noch ein, zwei oder drei Punkte geben. Die Tilgungsfrist für einfache Verkehrsverstöße (z.B. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung) wird von zwei Jahren auf zwei Jahre und sechs Monate (also 30 Monate) verlängert, um zum Ausgleich für den Wegfall der Tilgungshemmung den Beobachtungszeitraum für Wiederholungstäter zu verlängern. Denn künftig wird nicht mehr - wie nach dem bisherigen System - die Zweijahresfrist erneut zum Laufen gebracht, wenn eine neue Tat hinzukommt, die Eintragung wird nach den besagten 30 Monaten unwiderruflich gelöscht.

Weitere Infos hierzu auf unserer Homepage: www.ra-hartmann.de


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