Nexent

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei nexent.finance handelt es sich um eine weitere Onlinehandelsplattform, über die für Anleger Anlagen in Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s), Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen möglich sein soll.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass auf dieser Plattform die Kunden mit den beliebtesten Vermögenswerten - Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen und Indizes, handeln können und Kunden von einer intensiver Schulung, einem persönlichen Kundenbetreuer und professionellem 24/7-Kundensupport und Hilfe profitieren können.

Weiterhin wird mit der weltweit erste Trading-Plattform mit KI-Technologie und personalisierten Handelseinblicken geworben.

Gründe zur Achtsamkeit

Im Netz existieren bereits Warnungen vor nexent.finance. Auf der Webseite gibt es auch kein Impressum, aus dem man die Betreibergesellschaft der Plattform entnehmen könnte oder erkennen könnte, wer die Verantwortlichen sind.

Um Anlagen, wie Differenzkontrakte oder auch Forex-Anlagen in Deutschland anzubieten, benötigt der Anbieter eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine derartige Erlaubnis haben die Betreiber von Nexent, soweit uns bekannt, nicht.

Dies sollte Anleger zur Achtsamkeit mahnen.

Optionen für Anleger der Nexent

Die Offerte von Forex-Geschäften und Differenzkontrakten in Deutschland kann einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) darstellen.

Sofern ein derartiger Eigenhandel ohne Genehmigung der BaFin betrieben wird, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Anleger sollten auch auf jeden Fall handeln, wenn ihnen im Handelskonto dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden oder auch eingezahltes Kapital nicht zurückbezahlt wird, obwohl ein entsprechendes Guthaben vorhanden sein soll.

Häufig werden für Auszahlungen auch Gebühren, „Steuern“, „Hinterlegungssummen“ etc. gefordert. Leisten Sie keine derartigen weiteren Einzahlungen.

Falls Sie Anlagen bei Nexent getätigt haben und mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die Sie berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 05.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch