Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft vorliegt, wenn gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängen, an das interessierte Publikum ausgegeben werden (BVerwG 6 C 11.07). Die Bundesanstalt hatte die entsprechende Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.
Die Klägerin legte das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der Wertentwicklung dieser Anlagen.
Fazit: Es bleibt in erster Linie Aufgabe des anlegenden Publikums, Erfolge und Risiken des Geschäftsmodells abzuschätzen.
Rechtsanwalt Simon
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25. März 2008
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