Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft vorliegt, wenn gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängen, an das interessierte Publikum ausgegeben werden (BVerwG 6 C 11.07). Die Bundesanstalt hatte die entsprechende Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.  

Die Klägerin legte das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der Wertentwicklung dieser Anlagen.  

Fazit: Es bleibt in erster Linie Aufgabe des anlegenden Publikums, Erfolge und Risiken des Geschäftsmodells abzuschätzen.   

Rechtsanwalt Simon

Lindemannstr. 79
40237 Düsseldorf

Tel: 0211 / 686522
Fax: 0211 / 666916
E-mail: info@ra-drvasimon.de  

25. März 2008


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.

Beiträge zum Thema