Nicht zu spät an später denken!

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Nicht zu spät an später denken!

Viele scheuen davor zurück, sich mit den unangenehmen Situationen des Lebens und insbesondere ihrem eigenen Tod auseinanderzusetzen. So werden sensible Themen wie Vorsorgeregelungen (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) ebenso wie die Errichtung eines Testaments oder einer sonstigen Regelung für den Todesfall verdrängt. Dies, obwohl Nichtstun meist die schlechteste aller Lösungen darstellt!

Es kann jeden treffen, ernstlich zu erkranken und schlimmstenfalls nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Dass unter Ehegatten hier von Gesetzes wegen keinerlei Vertretungsrecht für den handlungsunfähigen Partner besteht, ist nur den Wenigsten bewusst. Hinzu kommt, dass ohne Vorliegen sogenannter Vorsorgeregelungen der Ehegatte nur geringe Einflussmöglichkeiten auf die medizinische Versorgung seines Partners hat und somit unter Umständen lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden, die vermutlich nicht dem Willen des Patienten und dessen Vorstellungen von einem würdigen Sterben entsprechen.

Unabhängig davon sollte es im Bestreben eines Jeden liegen, sein Vermögen durch entsprechende erbrechtliche Regelungen so zu steuern, dass dieses nach dem Tode in die richtigen Hände gelangt und es unter mehreren Bedachten nicht zu Streitigkeiten über die Aufteilung des Erbes kommt. Dies ist in den meisten Fällen nicht gewährleistet, wenn es durch Fehlen eines Testaments zur gesetzlichen Erbfolge und somit einer ungewollten Erbengemeinschaft kommt. Dass es durch Streit unter den Erben und das Recht eines jeden Miterben, jederzeit die Aufhebung der Erbengemeinschaft zu verlangen, zur vollständigen Zerschlagung des Nachlasses – etwa Versteigerung des Wohnhauses – kommen kann, ist meist nicht bekannt. Hier gilt es, im Wege von testamentarischen Bestimmungen die Nachfolge so zu regeln, dass Streit unter den Erben vermieden wird.

Hinzu kommt, dass immer auch die steuerlichen Aspekte im Auge behalten werden müssen, um vermeidbare Erbschaftsteuerlasten zu verhindern. Daher stellen lebzeitige Übertragungen nicht nur vor dem steuerlichen Hintergrund, sondern oft auch zur Verringerung ungewollter Pflichtteilsansprüche eine Gestaltungsvariante dar.

Entscheidend ist es, frühzeitig und möglichst ohne zeitliche Zwänge die erbrechtliche Situation zu analysieren und sodann zu entscheiden, ob und welche erbrechtlichen und /oder lebzeitigen Regelungen erforderlich sind. 

Deshalb: Nicht zu spät an später denken!

Ich bin seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und habe mich von Beginn an ausschließlich auf das Erbrecht spezialisiert. Über den Erwerb des Fachanwaltstitels im Erbrecht hinaus bin ich zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und Lehrbeauftragte der Dualen Hochschule BW in Mannheim sowie der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe für die Referendarausbildung. Sowohl durch diese Spezialisierung, als auch das breite Spektrum der in der Kanzlei vertretenen Rechtsgebiete bin ich in der Lage, Sie bei komplexen Sachverhalten im Erbrecht bestmöglich zu beraten.


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