❗️Nichtabnahmeentschädigung gezahlt? Nach dem BGH-Urteil 2025 bestehen beste Chancen auf Rückforderung!
- 2 Minuten Lesezeit
Stellen Sie sich vor: Sie wollen ein Haus kaufen, unterschreiben auf Empfehlung eines Darlehensvermittlers den Kreditvertrag – doch plötzlich springt der Verkäufer ab oder Sie brauchten das Darlehen nicht mehr?
Der Hauskauf platzt. Die Bank verlangt nun eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung – oft mehrere zehntausend Euro. Unfair? Ja! Und vor allem: rechtlich angreifbar, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 122/23) bestätigt hat.
Wenn auch Sie eine Nichtabnahmeentschädigung gezahlt haben, sollten Sie jetzt prüfen lassen, ob Sie das Geld zurückfordern können. Wir erklären Ihnen, warum die Chancen gut stehen – und worauf es ankommt.
🧾 Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Die Nichtabnahmeentschädigung wird von Banken verlangt, wenn ein Darlehensvertrag unterschrieben, aber nicht in Anspruch genommen wird – z. B. weil der Immobilienkauf plötzlich nicht zustande kommt. Die Bank hat sich Geld beschafft, das nun nicht "arbeitet", und fordert deshalb eine Art pauschalierten Schadensersatz.
Wichtig: Diese Entschädigung ist nicht zu verwechseln mit der Vorfälligkeitsentschädigung, die dann fällig wird, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig gekündigt oder zurückgezahlt wird.
⚖️ Das BGH-Urteil 2025: Wegweisend für betroffene Immobilienkäufer
In dem Fall vor dem Bundesgerichtshof (Az. I ZR 122/23) ging es genau um dieses Szenario:
Ein Ehepaar wollte ein Einfamilienhaus kaufen, unterzeichnete – auf Empfehlung einer Vermittlerin – frühzeitig den Darlehensvertrag. Der Verkäufer sprang ab. Die Bank verlangte über 35.000 € Nichtabnahmeentschädigung, die das Paar auch bezahlte.
Der BGH entschied:
Der Darlehensvermittler hätte die Käufer umfassender über das reale Risiko eines geplatzten Kaufs aufklären und alternative Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen müssen – z. B. einen Kredit mit aufschiebender Bedingung. Da dies nicht geschah, haftet der Vermittler auf Schadensersatz.
➡️ Das bedeutet: Die gezahlte Nichtabnahmeentschädigung kann erstattet werden!
✅ Voraussetzungen für die Rückforderung
Die Rückforderung Ihrer Nichtabnahmeentschädigung kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn:
Der Vermittler Sie nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt hat, insbesondere über das Risiko, dass der Immobilienkauf scheitert.
Der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, bevor der Notartermin feststand oder abgesichert war.
Sie keine Widerrufsrechte mehr hatten, als sich der Kauf zerschlug.
Es marktübliche, risikoärmere Alternativen gegeben hätte, auf die Sie nicht hingewiesen wurden.
Ein entscheidender Punkt ist: Das Risiko wurde verharmlost. Genau das war laut BGH in diesem Fall passiert.

Diese Rechtsprechung ist ein Meilenstein – die Erfolgsaussichten auf Rückforderung gegenüber dem Vermittler stehen sehr gut.
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