Niederlagen für den AWD
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Zwei Niederlagen für den Finanzdienstleister AWD: Sowohl das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 5 U 187/11) als auch das Landgericht Braunschweig (Az. 5 O 1976/10) haben Klagen von Anlegern gegen den AWD stattgegeben. Der Finanzvertrieb hatte Anteile an Filmfonds mit Bezeichnungen IMF 1, IMF 2 und IMF 3 verkauft.
Fehler lagen nach Auffassung der Gerichte schon in den Prospekten der Fonds IMF 2 sowie IMF 1 vor, die beim Verkauf herangezogen worden waren. Schon die Fondsprospekte hätten nicht auf die erhöhten Risiken für die Anleger hingewiesen. Das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden, sei „verharmlost" worden.
Auch in den Verkaufsgesprächen habe der AWD nicht darauf hingewiesen, dass es sich „um eine spekulative Beteiligung handelt, die keine hinreichende Sicherheit für eine Altersvorsorge bietet". Im Fall des LG Braunschweig sei der Medienfonds als „unternehmerische Beteiligung" wegen des hohen Risikopotenzials „grundsätzlich ungeeignet" für eine Altersvorsorge gewesen. Betroffene sollten sich, soweit noch nicht geschehen, von einem Spezialisten über evtl. bestehende Chancen beraten lassen, um wegen ihrer Beteiligung an Medienfonds Schadensersatz zu erlangen.
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