Nikotinsteuer und Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei rechtzeitig vermeiden
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Der Verkauf und Import von nikotinhaltigen Produkten wie Tabakwaren, E-Zigaretten oder Liquids unterliegt in Deutschland strengen steuerlichen Vorgaben. Die Tabak- und Nikotinsteuer sorgt dafür, dass diese Produkte einer erheblichen Abgabenlast unterliegen. Der Verkauf, aber auch der Erwerb unversteuerter Tabakwaren ist nach § 370 AO als Steuerhinterziehung strafbar.
Doch was passiert, wenn diese Steuer umgangen wird? Wann liegt eine Steuerhinterziehung oder sogar Steuerhehlerei vor? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Risiken und zeigt auf, wie sich Händler und Verbraucher schützen können.
1. Nikotinsteuer 2025 – Wichtige Fakten für Händler und Verbraucher
Die Besteuerung von Tabakprodukten und E-Liquids ist im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt. Seit 2022 werden auch nikotinhaltige Liquids besteuert, um den Markt für E-Zigaretten stärker zu regulieren. Ab 2025 beträgt die Steuer 11,71 Cent pro Zigarette und 26 Cent pro Milliliter für Substitutionsprodukte wie nikotinhaltige Liquids. Hersteller und Importeure müssen diese Steuer entrichten, wodurch sich die Abgaben direkt auf den Verkaufspreis auswirken.
2. Wann liegt eine Steuerhinterziehung bei Tabakwaren und Liquids vor?
Die Abgabenpflicht wird durch verschiedene Handlungen umgangen, die nach § 370 AO als Steuerhinterziehung gewertet werden. Diese liegt insbesondere dann vor, wenn:
Tabak oder nikotinhaltige Produkte ohne ordnungsgemäße Versteuerung in den Verkehr gebracht werden,
falsche Angaben zur Steuerpflicht gemacht werden, etwa durch falsche Deklaration oder Unterbewertung,
unversteuerte Ware aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt und verkauft wird.
Besonders häufig tritt die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Schmuggelware oder sogenannten Grauimporten auf. Wer unversteuerte Liquids aus dem Ausland bezieht und in Deutschland verkauft, begeht Steuerhinterziehung und riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
3. Steuerhehlerei: Wann macht sich der Käufer strafbar?
Nicht nur der Händler, sondern auch der Käufer kann sich strafbar machen. Steuerhehlerei gemäß § 374 AO liegt vor, wenn jemand unversteuerte Tabakprodukte oder Liquids kauft, lagert oder weiterverkauft. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher belangt werden kann, wenn er wissentlich günstige, nicht versteuerte Produkte erwirbt.
Anzeichen für Steuerhehlerei:
Deutlich unter dem regulären Marktpreis liegende Angebote,
Fehlende Steuerbanderole oder nicht erkennbare Steuerkennzeichnung,
Kauf aus zweifelhaften Quellen wie Privatverkäufen ohne Rechnung oder anonymen Online-Anbietern.
4. Ermittlungsverfahren durch die Steuerfahndung – Diese Strafen drohen
Das Hauptzollamt und die Steuerfahndung gehen konsequent gegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei vor. Verdachtsfälle führen oft zu:
Hausdurchsuchungen,
Beschlagnahmungen unversteuerter Produkte,
Steuerstrafverfahren, die hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen droht auch die Nachzahlung der hinterzogenen Steuer inklusive Zinsen. Gewerbliche Händler müssen zudem mit dem Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis oder einem Berufsverbot rechnen.
5. So lassen sich steuerliche Risiken bei Nikotinprodukten vermeiden
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten sich Händler und Importeure frühzeitig über ihre steuerlichen Pflichten informieren. Wichtige Maßnahmen sind:
Prüfung der Steuerpflicht für alle gehandelten Produkte,
Lückenlose Dokumentation der Lieferketten und Einhaltung der steuerlichen Vorgaben,
Einkauf nur bei seriösen, nachweislich versteuernden Händlern.
Fazit: Rechtliche Sicherheit schaffen und Risiken minimieren
Die steigende Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten führt zu einem wachsenden Markt für unversteuerte Ware. Händler und Verbraucher sollten sich der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Wer unsicher ist, ob eine Steuerpflicht besteht oder bereits ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, sollte frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Fehler können sonst erhebliche straf- und steuerrechtliche Folgen nach sich ziehen.

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