Nimrod-Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

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Keine Panik bei Nimrod-Abmahnung – Abgemahnte haften oft gar nicht!

Sie sind auch Opfer einer Nimrod-Abmahnung wegen des angeblichen Angebots eines Spiels in einer Internettauschbörse geworden? Bei dieser Abmahnung geht es um das illegale Verbreiten einer Spiele-Datei über ein Filesharing-System im Internet, weshalb bei dieser Art von Abmahnung von Nimrod oft Kinder als Übeltäter in Betracht kommen. 

Genau aus diesem Grund haftet aber der Abgemahnte oft gar nicht. Denn: Es gibt keine grundsätzliche Haftung des Internetanschlussinhabers für Dritte. Sobald also der Partner oder volljährige Kinder als Täter der Urheberrechtsverletzung in Frage kommen (ohne den Täter tatsächlich zu kennen), ist die Verschuldensvermutung des Abgemahnten beseitigt. Folge: Es haftet überhaupt niemand.

Nimrod Rechtsanwälte verfolgen illegale Spielangebote im Internet

Die Abmahnungen von Nimrod betreffen vor allem Computerspiele der Astragon Sales & Service GmbH oder der rondomedia marketing & Vertriebs GmbH. In diesen Schreiben fordern die Anwälte unter Führung von Frederick Bockslaff dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag von z. B. € 850,00 (Stand 2018) zu bezahlen.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat über 17.000 Abmahnungen wegen Filesharings bearbeitet und weiß, was zu tun ist. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung! Oft haftet niemand bei einer Nimrod-Abmahnung.

Unterschreiben Sie nicht – zahlen Sie nicht!

Kernstück der Abmahnung von Nimrod ist der Unterlassungsanspruch. Der Abgemahnte, den man als Täter vermutet, soll sich lebenslang verpflichten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die von den Gerichten meist mit € 5.000,00 bemessen wird. Gerade derjenige, der überhaupt nicht weiß, wem er die Nimrod-Abmahnung zu verdanken hat, sollte tunlichst keinen Unterlassungsvertrag unterzeichnen. Dies gilt selbstverständlich auch für die „modifizierte“ Unterlassungserklärung, denn die Vertragsstrafe im Wiederholungsfall kann niemand wegmodifizieren.

Unterschreiben Sie daher niemals eine (modifizierte) Unterlassungserklärung, ohne die Haftung für die Nimrod-Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Inwieweit die Ansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Wer haftet bei der Nimrod-Abmahnung?

Es gibt bei einer Nimrod-Abmahnung wegen Filesharing keine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers, dies vorab. Zwar besteht zunächst gegen den Anschlussinhaber eine Vermutung, dass dieser als Täter für die Verletzung der Urheberrechte an dem Spiel verantwortlich ist.

Die Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten werden wegen dieser vermuteten Haftung des Anschlussinhabers immer gegen den Abgemahnten gerichtet, gegen wen auch sonst. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn jemand anders als Täter in Frage kommt, etwas ein minderjähriges oder volljähriges Kind oder der Partner.

Wann entfällt die Haftung komplett?

Kann man bezüglich der Täterschaft auf einen Dritten verweisen, ist die Tätervermutung widerlegt mit der Folge, dass die Nimrod Rechtsanwälte beweisen müssen, wer der Täter war. Solange niemand die Urheberrechtsverletzung zugibt, wird dies natürlich nicht gelingen. Auch die im Internet oft zu lesende Störerhaftung entfällt, wenn eine volljährige Person als Täter der Urheberrechtsverletzung in Frage kommt. Die Störerhaftung scheidet auch bei einem minderjährigen Täter aus, wenn der Abgemahnte keine Pflichten bezüglich des Täters (z. B. Belehrungspflicht) verletzt hat. 

Der Abgemahnte muss den Täter übrigens weder präsentieren, noch ihn benennen, wenn er ihn gar nicht sicher kennt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es ausreichend, mögliche Zugriffsberechtigte zum Tatzeitpunkt zu benennen. Lassen Sie bei einer Nimrod-Abmahnung daher unbedingt anwaltlich vertreten. Mit einer sauberen juristischen Argumentation werden die Nimrod Rechtsanwälte die Forderungen eventuell nicht mehr weiterverfolgen.

Kostenlose Erstberatung nutzen!

Wenn auch Sie eine Nimrod-Abmahnung erhalten haben, können sich mich jederzeit über mein Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod/ erreichen oder über die auf dieser Seite rechts oben veröffentlichen Kontaktdaten kontaktieren.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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