NL Nord Lease - Forderungen des Wohnsitzfinanzamtes an die Anleger auf Zahlung von Steuern

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Worum geht es ?

In dieser Kapitalanlage investierten Anleger Anfang 1990 in atypisch stille Beteiligungen, teilweise hohe Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen. Es gab drei Beteiligungsarten und in der Regel wurden zwei Beteiligungsformen kombiniert vermittelt (classic und classic +) . Classic + sollte angespart werden mit den Ausschüttungen aus der Beteiligung classic. Es gab dann auch Luftbuchungen, die einen gewinn auswiesen, der tatsächlich nie anfiel. Im Verlauf der Jahre hat die Gesellschaft dann Gesellschaftsvermögen herausgelöst und in andere Gesellschaften übertragen, mit der Folge das der Substanzwert auf Null schmolz.

Problem für die Anleger : sie wurden in Anspruch genommen - nach dem die Gesellschaft die Beteiligungen im Verlauf der Jahre 2015 + 2016 kündigte, auf das in der Regele negative Auseinandersetzungsguthaben.

Nun treten die Finanzämter an die Anleger heran und machen einen Veräußerungsgewinn geltend, der zu einer steuerlichen Mehrbelastung.  

Hier muss zügig gehandelt werden, da teilweise die Ergebnisse und Zahlungen aus den geführten Rechtsstreitigkeiten nicht berücksichtigt wurden, da die Gesellschaft liquidiert wurde und die Kapitalkonten nicht angepasst hat. Lassen Sie sich daher helfen, wir setzen uns mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in Verbindung. Wir benötigen :

- den abgeschlossenen Vergleich und den Nachweis der Zahlung auf den Vergleich und im Rahmen des Rechtsstreits und

- die Anteilsnummern.

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Gern sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.













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