Noch ein Festgeld-Betrug? zinsvergleich-24.com: BaFin ermittelt! So erhalten Sie die Auszahlung

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Internet existieren zahlreiche Festgeld-Anbieter, die sichere Festgeldanlagen zu sehr guten Zinsen versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Für einen Laien sind die seriösen Angebote von betrügerischen Angeboten kaum zu unterscheiden.

Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin zahlreiche Anfragen von Geschädigten, die betrügerischen Festgeldangeboten im Internet aufgesessen sind.

In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „zinsvergleich-24.com“ erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.

Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.02.2024 vor Angeboten der „Zinsvergleich24“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zinsvergleich-24.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsvergleich24“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt. 

Hier zur Warnung der BaFin

„Zinsvergleich24“ nutzte laut BaFin für ihre Angebote bislang auch die Websites zinsvergleich24.com und zins-vergleich24.com. Darüber hinaus steht „Zinsvergleich24“ in Verbindung zu der ebenfalls ohne Erlaubnis tätigen „Zinsfox“, vor der die BaFin kürzlich gewarnt hatte.

Auch wir hatten bereits über die negativen Erfahrungen unserer Mandanten mit Zins Vergleich und Zinsfox berichtet und Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen.

Komplette Webseite und Einlagensicherung bis 100.000 ein Fake?

„zinsvergleich-24.com“ verspricht den Anlegern „Sichere Festgeldanlagen & attraktive Zinsen - sorgenfrei für die Zukunft sparen“

Zinsvergleich 24 behauptet, die über Zinsvergleich 24 angelegten Gelder wären dank der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Anleger und Bank gesetzlich abgesichert.

Tatsächlich besitzt Zinsvergleich 24 nicht einmal eine Erlaubnis der BaFin. Aufgrund unserer Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Gelder der Anleger überhaupt nicht angelegt wurden.

Seien Sie aufmerksam und recherchieren Sie! Die Angaben der betrügerischen Festgeldplattformen sind gefälscht

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, meint: „Wenn keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Hier deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“

Die Betrugsmasche der Zinsplattformen ist bereits bekannt

Neben „Zinsvergleich“ bzw. „Zinvergleich 24“ sind wir bereits für Anleger der  Sparkapital,SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. tätig.

Wir wurden hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt und haben Maßnahmen ergriffen, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.

Überweisungen in das Ausland sollten nicht vorgenommen werden

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie Ihr Investment auf ein Konto bei einer ausländischen Bank zahlen sollen. Auch wenn keine richtige Verifizierung bei der ausländischen Bank benötigt wird, sollte man hellhörig werden. Das Empfängerkonto wurde dann nicht für Sie eröffnet. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Zinsvergleich 24 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.  Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de






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