Nord LB – alte Immobiliendarlehen jetzt ablösen und vom Zinsniveau profitieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Attraktive BGH-Rechtsprechung noch bis 21. Juni nutzen!

Kreditinstitute wie die Nord LB sehen sich aktuell mit Widerrufserklärungen zu seit Jahren laufenden Immobiliendarlehensverträgen konfrontiert. Zahlreiche Darlehensnehmer haben bereits ihre Alt-Verträge widerrufen und sich damit vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Darlehen trennen können. Sinnvoll ist ein Widerruf mit Blick auf den aktuellen Geldmarkt in jedem Fall: Liquidität ist aufgrund der europäischen Nullzinspolitik günstig wie nie, wer heute ein Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit abschließt, zahlt weniger als die Hälfte der Zinsen, die vor fünf Jahren für die entsprechende Laufzeit verlangt wurden. Eine Umschuldung zu attraktiveren Konditionen bietet sich also an.

Hintergrund des für Darlehensnehmer attraktiven Umstands ist die nicht ordnungsgemäße Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien zur Erstellung von Widerrufsbelehrungen durch Kreditinstitute wie die Nord LB. So erstellten die Rechtsabteilungen von Banken und Sparkassen teilweise Belehrungen, die mit den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit nicht in Einklang stehen. Gravierende Verstöße können schließlich zur Ungültigkeit entsprechender Belehrungen führen, wie der BGH bereits mehrmals feststellte.

Für Darlehensnehmer bedeutet das indes ein fortbestehendes Widerrufsrecht und damit die Widerrufbarkeit ihrer Darlehensverträge noch nach Jahren. Durch eine geschickte Neuanlage nach einem Ausstieg ohne Zahlung der im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hohen Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen.

Drastische Verkürzung von Verbraucherrechten - Widerruf nach Gesetzesänderung nur noch bis Mitte Juni möglich!

Nach einer Änderung der Gesetzeslage Anfang dieses Jahres, können Darlehensnehmer ihre Verträge nur noch bis Mitte Juni widerrufen. Die Politik hat offenbar dem wachsen Druck der Finanzlobby, der das „ewige“ Widerrufsrecht unüberschaubaren finanziellen Schaden bereitete, stattgegeben und das ewige Widerrufsrecht kassiert. Darlehensnehmer müssen sich also beeilen, Stichtag ist der 21. Juni.

Verträge mit der Nord LB möglicherweise noch widerrufbar – jetzt prüfen lassen!

Viele von der Nord LB ausgegebene Widerrufsbelehrungen sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit möglicherweise widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler dargestellt.

Widerrufsformulare der Nord LB - Überflüssiger und verwirrender Zusatz zu „finanzierten Geschäften“

In den Belehrungen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Ein finanziertes Geschäft kann zwar in Verbindung mit einem Darlehensvertrag vorliegen – keinesfalls stellt diese Konstellation jedoch den Regelfall dar. Insofern ist der Absatz für die meisten Darlehensnehmer völlig überflüssig. Da der rechtsunkundige Darlehensnehmer in der Regel nicht wissen wird, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, stiftet der Absatz zudem Verwirrung. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist sehr fraglich, gesetzlich vorgesehen ist, wie dargestellt, eine umfassende und vor allem eindeutige Belehrung.

Überschriften in Formularen der Nord LB entsprechen nicht dem gesetzlichen Muster – Zusätze erschweren das Verständnis und benachteiligen Verbraucher

Der Gesetzgeber hat Kreditinstituten zur Erstellung von Widerrufsbelehrungen ein Muster an die Hand gegeben – die Anlage 2 zur sogenannten „BGB-Informations-Verordnung“. Dieses Muster enthält Überschriften, die der Übersichtlichkeit der Belehrung dienen sollen. Die im Muster vorgegebenen Überschriften wurden von der Nord LB jedoch nicht schlicht übernommen, sondern durch umständliche und schwer verständliche Zusätze ergänzt. Damit wird erneut den Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Übersichtlichkeit und Deutlichkeit der Belehrungen nicht entsprochen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der Nord LB durch unsere Experten

Darlehensnehmer die einen Widerruf ihres Vertrags mit der Nord LB anstreben, sollten schnellstmöglich eine umfassende Prüfung ihrer Vertragsunterlagen durch unsere erfahrenen Widerrufsexperten veranlassen. Ein Widerruf birgt Chancen, sollte jedoch stets mit rechtlichem Sachverstand und der nötigen Expertise angegangen werden.

Als im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehensverträgen erfahrene Kanzlei bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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