Nord LB: Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen!

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Jetzt widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Werdermann | von Rüden!

Höchstrichterlich Rechtssprechung macht Ausstieg nach Jahren attraktiv

Wer sich aktuell Geld für die Immobilienfinanzierung leihen will, zahlt für eine Laufzeit von zehn Jahren im Schnitt 2,0 % Zinsen. Wer aber beispielweise vor fünf Jahren einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, zahlt durchschnittlich mehr als 4,5 % Zinsen für sein Darlehen. Vom heutigen Standpunkt gesehen ist das nur eins: ärgerlich.

Doch Darlehensnehmern die an alte Verträge mit Kreditinstituten wie der Nord LB gebunden sind bietet sich aktuell eine attraktive Möglichkeit für einen Ausstieg: Ein möglicherweise nach Jahren noch bestehendes Widerrufsrecht. Schätzungen zufolge sind rund 80% der in Deutschland seit dem 1. November 2002 ausgegebenen Immobiliendarlehensverträge fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach die Ungültigkeit entsprechender Belehrungen festgestellt. Diese seien zu ungenau formuliert, unübersichtlich gestaltet und damit nicht geeignet den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu belehren.

Damit können sich Darlehensnehmer ohne Zahlung der im Kündigungsfall vorgesehenen Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Verträgen lösen und zu aktuell historisch attraktiven Konditionen umschulden. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Ende des „Widerrufsjokers“ möglicherweise schon im kommenden Jahr

Indes droht ein jähes Ende des nach bisheriger Rechtslage „ewigen“ Widerrufsrechts für Mitte 2016: Eine vom Bundesrat angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer Umsetzung dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt. Offenbar hat die Kreditlobby hier ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich womöglich beeilen.

Verträge mit der Nord LB möglicherweise widerrufbar!

Einige von der Nord LB ausgegebene Widerrufsbelehrungen sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit möglicherweise widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler dargestellt.

Überflüssiger Zusatz zu „finanzierten Geschäften“ in Belehrungen der Nord LB

In den Belehrungen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Ein finanziertes Geschäft kann zwar in Verbindung mit einem Darlehensvertrag vorliegen – keinesfalls stellt diese Konstellation jedoch den Regelfall dar. Insofern ist der Absatz für die meisten Darlehensnehmer völlig überflüssig. Da der rechtsunkundige Darlehensnehmer in der Regel nicht wissen wird, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, stiftet der Absatz zudem Verwirrung. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist sehr fraglich.

Überschriften entsprechen nicht den Vorgaben des gesetzlichen Musters

Der Gesetzgeber hatte Kreditinstituten für die Erstellung von Belehrungsformularen ein Muster vorgegeben – die Anlage 2 zur sogenannten „BGB-Informations-Verordnung“. Dieses Muster enthält Überschriften, die der Übersichtlichkeit der Belehrung dienen sollen. Die im Muster vorgegebenen Überschriften wurden von der Nord LB jedoch nicht schlicht übernommen, sondern durch umständliche und schwer verständliche Zusätze ergänzt. Damit wird erneut den Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich Übersichtlichkeit und Deutlichkeit der Belehrungen nicht entsprochen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung ihrer Verträge durch Experten

Darlehensnehmer die eine Widerruf ihrer Verträge erwägen, sollten eine professionelle Prüfung ihrer Unterlagen veranlassen. Selbstverständlich lässt sich die Widerrufbarkeit von Verträgen mit der Nord LB geschlossenen Darlehensverträgen nicht pauschal garantieren. Vermehrt auftretende Abweichungen von den vom Gesetzgeber aufgestellten Vorgaben stellen jedoch erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf dar.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf Grundlage dieser Prüfung wird es uns möglich sein, Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs zu bestimmen. Wir sind zuversichtlich, mit Ihnen Ihr Darlehen erfolgreich ablösen zu können. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung. 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet

5.Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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