Nordrheinische Ärzteversorgung: Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen!

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Raus aus teuren Alt-Verträgen. Mit Werdermann | von Rüden.

BGH-Rechtsprechung macht Ausstieg nach jahrelanger Laufzeit möglich

Der Bundesgerichtshof lässt aktuell kein gutes Haar an Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen. Kreditinstitute wie die Nordrheinische Ärzteversorgung geraten zunehmend in die Bredouille: Sie müssen bei Ungültigkeit von Belehrungen seit Jahren laufende Verträge rückabwickeln. Konsequenz sind ausfallende Zinszahlungen in Millionenhöhe.

Hintergrund: Seit dem 1. November 2002 sind Banken verpflichtet ihre Kunden bei Abschluss eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Viele Rechtsabteilungen kamen dieser Pflicht aber offenbar nicht in ausreichendem Maße nach und verstießen reihenweise gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“. Dieses soll Belehrungsformulare frei und unverständlichen Formulierungen oder unübersichtlichen Gestaltungslösungen halten – dem Schutz des Kunden willen.

Attraktive Umschuldung zu historisch günstigen Konditionen

Sind Belehrungen nun ungültig, können Darlehensnehmer ihre seit Jahren laufenden Verträge noch heute ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen. In Zeiten historisch attraktiver Kreditzinsen ein Glücksgriff, da sich Darlehen so problemlos umschulden lassen. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Viele Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte nächsten Jahres widerrufbar

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge könnten indes nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag nach intensiver Arbeit der Bankenlobby offenbar schon vor. Stichtag wäre der 21. Juni kommenden Jahres. Das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht würde dann der Geschichte angehören. Eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes scheint aktuell nicht unwahrscheinlich. Darlehensnehmer müssen sich also möglicherweise beeilen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung

Auch die Nordrheinische Ärzteversorgung hat unserer Ansicht nach im Jahr 2006 fehlerhafte Belehrungen ausgegeben. Die Verträge sind möglicherweise noch widerrufbar. Gleichzeitig ist es wahrscheinlich, dass auch Verträge der Bank aus anderen Jahrgängen ähnliche Fehler enthalten.

Unklarer Fristbeginn bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung

In den Formularen heißt es: „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt am folgenden Tag, nachdem die vom Darlehensnehmer unterzeichnete Vertragsausfertigung nebst der separat vom Darlehensnehmer unterzeichneten Widerrufsbelehrung bei der Bank eingegangen ist.“ Der Darlehensnehmer kann indes nicht ermitteln, an welchem Tag der Vertrag bei der Bank eingeht. Über interne Abläufe der Bank ist er nicht informiert. Zudem ist es nicht seine Aufgabe, den Beginn der Frist auf Nachfrage in Erfahrung zu bringen. Die Belehrung ist in der Form wohl kaum mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Einseitige Bestimmung zu Rückgewährpflichten in Formularen der Nordrheinischen Ärzteversorgung

In den Belehrungen findet sich lediglich ein Hinweis auf die Pflicht des Darlehensnehmers nach einem Widerruf alle erhaltenen Leistungen, namentlich also die Darlehenssumme, innerhalb einer Frist von 30 Tagen der Bank rückzuerstatten. Dass auch die Nordrheinische Ärzteversorgung als Kreditinstitut verpflichtet ist, alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen innerhalb derselben Frist rückzuerstatten, wird nicht angesprochen. Die Belehrung bleibt damit unvollständig, obwohl ein Hinweis auf die Pflicht der Bank nicht entbehrlich sein kann. Dem Kunden entsteht ein falsches Bild der Rechtslage. Er muss annehmen die Bank unterliege gerade keiner Frist zur Rückgewähr seiner Zahlungen. Die Darstellung kann wohl kaum mit den gesetzlichen Anforderungen zu vereinbaren sein.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

Vermehrte typische Fehler in Vertragsunterlagen bieten für Kunden erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf. Unerlässlich ist in diesem Fall eine eingehende rechtliche Prüfung durch Experten. Jedem Widerruf muss eine umfassende Aufarbeitung der Vertragsunterlagen vorangehen.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Auf Grundlage dieser ersten Prüfung wird es uns möglich sein, eine realistische Prognose für Ihre individuellen Erfolgschancen im Rahmen eines Widerrufs abzugeben. Wir sind zuversichtlich auch für Sie einen schnellen Weg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag finden zu können.

Nähere Informationen, insbesondere zur kostenlosen Vorprüfung, finden Sie unter:  www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


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