NordFinanz.com – Vorsicht unseriös

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NordFinanz.com – Vorsicht unseriös

Zu NordFinanz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Betreiber ohne Erlaubnis die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie verschiedene andere Anlagen, wie etwa Anleihen und Aktien, anbieten würden.

Die BaFin ermittelt insoweit gegen Betreiber der Webseite nordfinanz.com.

Nach Beschwerden von Anlegern, die Festgelder bei NordFinanz abgeschlossen haben, erfolgen nach Fälligkeit von Festgeldanlagen keine Rückzahlungen.

Verdacht von Betrug bei NordFinanz

Soweit auf der Homepage nordfinanz.com u. a. Festgeldanlagen angeboten werden, verfügen die Betreiber dafür über keine Erlaubnis der BaFin.

Ein unerlaubtes Angebot von Tages- und Festgeldkonten ohne Erlaubnis der BaFin und der Umstand, dass Anleger monieren, dass sie trotz Fälligkeit einer Festgeldanlage keine Rückzahlung erhalten, können Indizien für den Verdacht eines Betruges sein.

Wir hatten auch in unserem Bericht „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ darüber informiert, dass Verbraucher durch das Angebot von angeblichen Festgeldanlagen mehrerer anderer Anbieter betrügerisch geschädigt werden bzw. Anbieter ohne Erlaubnis der BaFin solche Anlagen anbieten.

Festgelder NordFinanz

Auf der Webseite wird von NordFinanz etwa eine Festgeldanlage mit Zinsen von bis zu 4,85 % p. a. angeboten.

Weiterhin wird auch damit geworben, dass Festgeld bis € 100.000,00 durch eine gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sei.

Des Weiteren wird etwa eine Tagesgeldanlage mit Zinsen von bis zu 2,25 % angeboten.

Auch wird auf der Homepage dargestellt, dass NordFinanz zu den größten unabhängigen Finanzdienstvermittlern in Deutschland zählen würde und ab einer Einlagensumme von € 100.000,00 direkten Zugang zu den bewährten Angebotsportfolio – mit einer Anlagestrategie die dem persönlichen Anlageprofil entspricht – erhalten würde.

Tages- und Festgelder von NordFinanz ohne Genehmigung der BaFin

Sofern Anlegern Anlagen in Form von Tages- und Festgeldern in Deutschland offeriert werden und dabei Kapital mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angenommen wird, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln.

Solche Tages- oder Festgelder dürfen in Deutschland aber nur mit einer Erlaubnis der BaFin offeriert werden.

Nach einem Hinweis der BaFin wird von NordFinanz ohne Erlaubnis die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten angeboten.

Optionen für Anleger von NordFinanz

Anlegern, die NordFinanz, insbesondere für Tages- oder Festgelder, Kapital zur Verfügung gestellt haben und Probleme mit NordFinanz haben, z. B. keine Rückzahlung erhalten, wird empfohlen, einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt zu beauftragen, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Sofern es sich um ein Einlagengeschäft handeln würde, über das die Betreiber von NordFinanz über keine Erlaubnis der BaFin verfügen, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG gegen die Betreibergesellschaft von NordFinanz als auch gegen deren verantwortliche Personen nach der Rechtsprechung darstellen lassen.

Denkbar ist auch, dass andere Ansprüche begründet werden können, insbesondere, wenn Anleger nach Fälligkeit keine Rückzahlung erhalten.

Anleger von NordFinanz, die über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 02.06.2023


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