northern-investment.de: BaFin warnt vor Northern Investment – Erfahrung mit der Auszahlung – Betrug?

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Anlagebetrug mit Festgeldanlagen ist leider noch immer sehr angesagt: die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor täglich Anfragen von Anlegern, die Opfer von  Festgeldanbietern im Internet geworden sind.

Nun wirft auch der Festgeld-Anbieter Northern Investment, angeblich aus Frankfurt am Main, Fragen auf. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte heute unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.


Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der „Northern Investment“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen auf seiner Website northern-investment.de und per E-Mail ohne Erlaubnis verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage an. Dazu gehört unter anderem die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.


Hier zur Warnung der BaFin


Northern Investment wirbt auf seiner Webseite „northern-investment.de“ mit den folgenden Worten:


„Seit 14 Jahren sind wir darauf spezialisiert,unseren Kunden die sichersten und besten Renditen auf dem Finanzmarkt anzubieten. In unserer Filiale in Frankfurt sind wir insbesondere auf Festzinsanlagen spezialisiert, die dem europäischen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) unterliegen. Sie können von unserem exzellenten Bankennetzwerk und unseren langjährigen Beziehungen zu unseren über 32 Partnerbanken in über 26 Ländern profitieren. Aktuell bieten wir unseren über 18.600 Anlegern die besten Zinssätze in ganz Europa an. Sie können in nur wenigen Schritten Ihr persönliches Festgeldkonto eröffnen und von den derzeit besten Renditen auf dem Markt profitieren.“


Northern Investment handelt ohne Erlaubnis der BaFin 


Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass „northern-investment.de“ unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie das Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 


Achtung! Seriöse Anlageplattformen können die erforderliche Erlaubnis der BaFin immer vorweisen. Fehlt diese, spricht alles für das Vorliegen eines Anlagebetruges (Scam).


Informieren Sie sich über die Warnzeichen eines Anlagebetruges:

Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote


Anleger erhalten nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Auszahlung


Eine Festgeldanlagebetrug ist für einen Laien zunächst nur schwer zu erkennen. Die geschädigten Anleger wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen mit einem Schlag bewusst, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind.


Aktuelle Betrugsmasche anderer Zinsplattformen


Mittlerweile vertritt die Kanzlei plan C zahlreiche Geschädigte von angeblichen Festgeldplattformen, so von spar-kapital.de, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.


Weitere Fälle von Festgeld-Betrug


Vorsicht bei Überweisungen in das Ausland


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto  – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit Northern Investment haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.

Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 


Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  






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