NOTESCO – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Onlinehandelsplattform NOTESCO werden unter der Domain not-esco.com verschiedenste Handelsgeschäfte angeboten. So könnten Anleger über die Handelsplattform Kryptowährungen und Währungspaare (Forex) handeln. Darüber hinaus wird auch der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten, wobei die Firma NOTESCO CFDs für Kryptowährungen, Indizes, Rohstoffe und Forex, anbietet.

Anlegern kann man aus unterschiedlichsten Gründen nur davon abraten, über die Handelsplattform NOTESCO Handelsgeschäfte durchzuführen.

Zunächst einmal ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen, wer die Betreiberfirma der Handelsplattform NOTESCO sein soll. Entsprechende Internethandelsplattformen, wie die Firma NOTESCO, werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Darüber hinaus findet sich kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, in welcher Gesellschaftsform die Firma NOTESCO oder eine entsprechende Betreibergesellschaft betrieben werden. Auch ein Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma NOTESCO bzw. einer entsprechenden Betreibergesellschaft fehlt.

Angeblich hat die Firma NOTESCO in München in der Brienner Straße 53 eine Niederlassung. Dies ist falsch. Entsprechende Recherchen unserer Kanzlei haben ergeben, dass die Firma NOTESCO nicht in München ansässig ist.

Widersprüchlich ist auch, dass einerseits in München eine Niederlassung unterhalten werden soll, wobei jedoch andererseits dann als möglicher Kontakt Telefonnummern aus der Schweiz, Österreich und England benannt werden. Auch eine Telefonnummer aus Dänemark wird als Kontaktmöglichkeit benannt.

Bereits die vorgenannten Punkte lassen an der Seriosität der Firma NOTESCO zweifeln.

Dafür, dass die Firma NOTESCO unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agiert, spricht auch eine Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 10.04.2024, die vor Angeboten der NOTESCO warnt.

Die BaFin – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – teilte mit, dass der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber auf der Webseite not-esco.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Firma NOTESCO und deren Verantwortliche verstoßen deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

Im Übrigen behauptet die Firma NOTESCO wahrheitswidrig eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Dies ist nicht der Fall – so die BaFin. Es bestünde keine Verbindung zu der in München ansässigen „Tangany GmbH“, deren Anschrift und Registerdaten auf der Webseite der NOTESCO angegeben sind. Es würde sich um einen Identitätsmissbrauch seitens der Firma NOTESCO handeln.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform NOTESCO investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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