Notice: Policy Warning von Amazon: ASIN wegen Rechtsverletzung gesperrt – was Sie tun können
- 7 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Warum erfolgte die Sperrung der ASIN?
- Wer hat die Meldung einer Schutzrechtsverletzung veranlasst?
- Reaktivierung des Angebotes
- Wichtigste Frage: Ist die Schutzrechtsverletzungsmeldung berechtigt oder nicht?
- Was Sie gegen eine unberechtigte Policy Warning von Amazon tun können
- Abmahnung ist effektiv
- Einstweilige Verfügung möglich
- Schadenersatz
- Zu mir und meiner Tätigkeit:
- Ihre ASIN wurde aufgrund einer Policy Warning bei Amazon gesperrt?
Ich berate und vertrete regelmäßig Mandanten, die über Amazon verkaufen und deren ASINs aufgrund einer unberechtigten Schutzrechtsverletzungsmeldung (Infringement) gesperrt wurden.
Eine der unangenehmsten E-Mails, die ein Amazon-Verkäufer von Amazon erhalten kann, ist eine E-Mail mit dem Betreff „Notice: Policy Warning“.
In dieser E-Mail wird der Händler darüber informiert, dass eine ASIN oder mehrere wegen angeblicher Rechtsverletzungen aufgrund der Meldung eines Rechteinhabers gesperrt wurden. In der E-Mail heißt es dann:
- Guten Tag! Wir haben einige Ihrer Angebote entfernt, weil wir eine Meldung von einem Rechteinhaber erhalten haben, dass diese möglicherweise seine Rechte an geistigem Eigentum verletzen. Die Mitteilung des Rechteinhabers über die mutmaßliche Rechtsverletzung und die von uns entfernten Angebote sind am Ende dieser Nachricht aufgeführt. Für die Bearbeitung dieser Meldung und die Entscheidungsfindung wurde eine Kombination verschiedener automatisierter Verfahren mit einer Prüfung durch einen Experten eingesetzt.
Warum ist das passiert?
Es folgen dann Ausführungen, warum eine oder mehrere ASINs gesperrt wurden. Amazon muss geistiges Eigentum schützen.
Unter anderem unter www.amazon.de/report/infringement
bietet Amazon die Möglichkeit an, einen Verstoß zu melden, und zwar durch das Formular „Rechtsverletzung melden“. Es heißt dort:
- Das Amazon-Formular für die Meldung von Rechtsverletzungen ist für die Verwendung von Inhabern von gewerblichen Schutzrechten und deren Bevollmächtigter bestimmt, um Amazon angebliche Rechtsverletzungen wie Urheber- und Markenrecht mitzuteilen. Falls Sie nicht der Inhaber der betroffenen Schutzrechte oder dessen Bevollmächtigter sind, kann Amazon Ihren Hinweisen nicht nachgehen, wenn sie über dieses Formular eingereicht wurden.
Hintergrund derartiger Möglichkeiten von Verkaufsplattformen, die Verletzung von Schutzrechten relativ einfach melden zu können, ist die aktuelle Rechtsprechung:
Wenn eine Verkaufsplattform über die Verletzung eines Schutzrechts informiert wird, muss die Verkaufsplattform unverzüglich reagieren, anderenfalls haftet sie nach der Rechtsprechung selbst für den Verstoß.
Dies erklärt, warum Amazon unverzüglich tätig wird und ASINs sperrt, wenn es eine derartige Meldung gibt.
Warum erfolgte die Sperrung der ASIN?
In der „Policy Warning“ informiert Amazon den betroffenen Händler dann darüber, warum es zu einer Sperrung kam.
Die Gründe können durchaus unterschiedlich sein:
Denkbar ist eine Verletzung eines Urheberrechts, die Verletzung eines Markenrechtes, eines Designs, eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters oder eines Patents.
In der Regel gibt es konkrete Informationen in der Policy Warning, im Zusammenhang mit einer „Mitteilung des Rechteinhabers“.
Dort wird die Art der Rechtsverletzung aufgeführt, die betroffenen ASINs, die Beschwerde-Nummer und die IP-Registrierung. Die IP-Registrierung beschreibt das eingetragene Schutzrecht, z.B. die Nummer einer Marke, der Unionsmarke, eines Designs oder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
Wer hat die Meldung einer Schutzrechtsverletzung veranlasst?
Auch darüber informiert Amazon, nämlich im Rahmen der Angabe der Kontaktdaten des Rechteinhabers. Angegeben wird in der Regel ein Name sowie eine E-Mail-Adresse.
Zum Problem kann in der Praxis werden, dass die Informationen, Kotaktdaten des Rechteinhabers u.U. nicht nachvollziehbar sind und keine Zuordnung zu einem Unternehmen, z.B. durch den Vergleich von Anmeldeinformationen, zulassen. Mir sind aus meiner Beratungspraxis auch Fälle bekannt, bei denen eine leicht anzumeldende E-Mail-Adresse, wie z.B. von Gmail, durch den angeblichen oder tatsächlichen Rechteinhaber verwendet wurde.
Eine Zuordnung, von wem die Meldung in diesen Fällen tatsächlich stammt, ist daher in diesen Fällen schwierig.
Reaktivierung des Angebotes
In der Policy Warning informiert Amazon teilweise darüber, dass es die Möglichkeit gibt, einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass der betroffene Händler über eine Genehmigung des Rechteinhabers verfügt. Teilweise werden auch Rechnungen von Lieferanten angefordert oder Einfuhrdokumente oder eine schriftliche Vollmacht des Rechteinhabers oder des Lieferanten. Betroffene Händler können diese Informationen auf der Seite „Verkäuferleistung“ unter „Einhaltung von Produktrichtlinien“ unter dem Punkt „Eingegangene Beschwerden zu geistigem Eigentum“ einreichen. Dort kann über den Deaktivierungseintrag für das Produktangebot ein Widerspruch eingereicht und entsprechende Dokumente hochgeladen werden.
Manchmal erfolgt eine Freigabe von Amazon von einigen oder allen betroffenen ASINs, häufig jedoch nicht.
Wichtigste Frage: Ist die Schutzrechtsverletzungsmeldung berechtigt oder nicht?
Gegen eine Sperrung einer ASIN im Rahmen eines Infringement vorzugehen macht nur dann Sinn, wenn die Schutzrechtsverletzungsmeldung unberechtigt ist. Hier sind folgende Konstellationen denkbar:
Markenrechtsverstoß
Soweit ein Markenrechtsverstoß gerügt wird, sollte geprüft werden, ob die Marke überhaupt für die Warenklassen des betroffenen Produktes angemeldet ist.
Bei einer Wort-Bildmarke kann es sein, dass der Wortbestandteil gar nicht am Schutzumfang teilnimmt, weil er z. B. allgemeinbeschreibend ist.
Teilweise passt es dem Markeninhaber einfach nicht, wenn seine Produkte über Amazon verkauft werden, bestenfalls wenn der Markeninhaber auch selbst bei Amazon verkauft. Zum Teil wird ein Verstoß gegen angeblich exklusive Vertriebsvereinbarungen behauptet oder ein sogenannter Parallelimport. Parallelimport bedeutet, dass ein Markenprodukt ohne Zustimmung des Markeninhabers von außerhalb der EU importiert wurde. Dies wäre dann eine Markenrechtsverletzung.
Dem entgegen steht im Markenrecht die sogenannte Erschöpfung: wenn ein Markenprodukt mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in den Verkehr gebracht worden ist, darf es vereinfacht gesagt auch weiter vertrieben werden.
Designrechtsverletzung
Ein deutsches Design oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt das Aussehen eines Produktes. Ein Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, es wird, wenn die Formalien erfüllt sind, in das Register eingetragen.
Ob tatsächlich ein Designschutz besteht, stellt sich erst im Verletzungsfall heraus: zum einen muss natürlich das betroffene gesperrte Produkt dem geschützten Design in seinen wesentlichen Merkmalen sehr ähnlich sehen. Das Design an sich muss eine sogenannte Eigenart haben.
In der Praxis scheitert die Rechtswirksamkeit eines Designs häufig an einer sogenannten neuheitsschädlichen Vorveröffentlichung: Zum Anmeldetag muss das Design neu sein, es darf somit vor dem Anmeldezeitpunkt keine identischen oder ähnlichen Produkte geben. Sogenannte neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen lassen sich im Internet häufig leicht finden.
Was Sie gegen eine unberechtigte Policy Warning von Amazon tun können
Häufig ist es so, dass Amazon trotz eingereichter Informationen die ASIN nicht wieder freigibt. In derartigen Fällen gibt Amazon die ASIN nur dann wieder frei, wenn der Rechteinhaber die Meldung widerruft. Dazu muss der Rechteinhaber eine spezielle E-Mail-Adresse von Amazon verwenden oder die Widerrufsfunktion in der Markenregistrierung verwenden.
Amazon teilt in diesem Zusammenhang mit, dass ein Widerruf nur akzeptiert wird, wenn der Rechteinhaber eindeutig angibt, dass die Meldung ein Fehler war.
Abmahnung ist effektiv
Es liegt auf der Hand, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverletzungsmeldung bei Amazon mit der Folge der Sperrung einer oder mehrerer ASIN einen Amazon-Händler in seinem Wettbewerb stark beeinträchtigt: Aufgrund der Sperrung der ASIN können die Produkte nicht verkauft werden, Lagerbestände müssen gegebenenfalls aus FBA-Lagern zurückgerufen werden.
Bei einer unberechtigten Meldung der Verletzung von Schutzrechten liegt daher, so die Rechtsprechung, eine sogenannte unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vor, wie aber auch ein Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb und ein sogenannter Behinderungswettbewerb.
In diesem Fall können im Rahmen einer Abmahnung sowohl Unterlassungsansprüche wie aber auch Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Die Unterlassungsansprüche beziehen sich darauf, dass der Markeninhaber es zukünftig unterlässt, unberechtigt Infringement-Meldungen an Amazon zu übersenden. Sehr viel wichtiger sind jedoch Beseitigungsansprüche und zwar in der Form, dass der Markeninhaber die Meldung gegenüber Amazon widerruft. Nur dann wird die ASIN wieder freigegeben.
Die Durchsetzung dieser Ansprüche macht natürlich nur dann Sinn, wenn die Meldung des Rechteinhabers tatsächlich unberechtigt war.
Einstweilige Verfügung möglich
Sowohl Unterlassungsansprüche wie aber auch Beseitigungsansprüche in Form des Widerrufes der Schutzrechtsverletzungsmeldung gegenüber Amazon können im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren. Ich habe mehrfach in meiner Beratungspraxis für Amazon Verkäufer Unterlassungs- und Beseitigungsverfügungen vor Gericht erwirkt, weil einer ASIN aufgrund einer unberechtigten Schutzrechtsverletzungsmeldung gesperrt wurde.
Fristen beachten
Wichtig: zwischen der Sperrung der Angebote, dazwischen liegt noch eine Abmahnung, darf nicht zu viel Zeit vergangen sein. Eine einstweilige Verfügung kann bei vielen Gerichten in Deutschland nur innerhalb eines Monats nach Sperrung der Angebote beantragt werden.
Wenn Sie somit als Amazon-Verkäufer feststellen, dass Ihre Angebote aufgrund einer Policy Warning gesperrt wurden, sollten Sie schnell reagieren.
Beachten Sie bitte, dass wir Sie nur bei der Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gegenüber in Deutschland ansässigen Rechteinhabern unterstützen können.
Schadenersatz
Durch die unberechtigte Sperrung einer ASIN entsteht dem Amazon-Verkäufer ein Schaden, nämlich entgangener Gewinn. Grundsätzliche Schadenersatzansprüche können in einer Abmahnung geltend gemacht werden.
Ich berate Sie bei einer Policy Warning von Amazon.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ihre ASIN wurde aufgrund einer Policy Warning bei Amazon gesperrt?
Wenn ihre ASIN bei Amazon aufgrund einer Schutzrechtsverletzungsmeldung gesperrt wurde, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Artikel teilen: