Novis Lebensversicherung widerrufen

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Die Novis Versicherungs AG belieferte Kunden in Deutschland, der Slowakei und Tschechien mit dem Versicherungsprodukt der „Novis Universalversicherung für ein gesundes und langes Leben“. Grundsätzlich ist dies nichts Neues. Problem ist allerdings, dass diese Versicherung es mit ihren Kunden nicht so genau nimmt. Mal werden Kunden angemahnt wegen Zahlungsrückständen, die überhaupt nicht existieren, mal werden Nachforderungen verlangt, die so nicht richtig sind, was die Novis auch schriftlich bestätigt hat und wieder ein andermal werden die Kunden aufgefordert, Nachschüsse zu leisten, da angeblich ihr Einzahlungsskonto im Minus ist. Viele Kunden tun, wie ihnen geheißen wird und bezahlen diese Nachforderungen, obwohl vonseiten der Novis in den meisten Fällen hierfür keine Berechtigung vorliegt.

Wehren Sie sich!

Fakt ist, das Lebensversicherungsmodell der Novis AG scheint nicht richtig zu funktionieren und sollte einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, bevor das Geschäftsmodell insgesamt scheitert.

Aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei KMP3G aus München, die in dieser Angelegenheit schon einige Dutzend Anleger vertritt, ist der Lebensversicherungsvertrag widerrufbar, da die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ebenso ist aus unserer Sicht die im Prospekt beschriebene Nachschusspflicht unwirksam, was ebenso zu einer Auflösung des Vertrages führen kann.

Kunden, die unzufrieden mit den Ergebnissen der Novis AG sind, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Oftmals lassen sich erfolgreich Ansprüche durchsetzen. Erfahrungsgemäß bedarf es hierbei aber anwaltlicher Hilfe, da Lebensversicherungsgesellschaften und andere Beteiligte meist nicht freiwillig leisten. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, hat jahrzehntelange Erfahrung im Bank- und Kapitalanlagerecht und bereits in einer Vielzahl von Großschadensfällen erfolgreich die Rechte ihrer Mandanten erstritten.

Rechtsanwalt Markus Klamert berät in allen Fragen zur Lebensversicherung und steht für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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