Nürnberger Lebensversicherung AG – jetzt fortbestehendes Widerspruchsrecht nutzen und profitieren!

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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen machen attraktiven Ausstieg möglich

Verbrauchern, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Verträgen.

Versicherungsunternehmen wie die Nürnberger Lebensversicherung haben Verbraucher in den fraglichen Jahren nämlich tausendfach fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt und diesen damit die Tür für einen Ausstieg nach Ablauf der Widerspruchsfrist geöffnet. Denn die 30-tägige Widerspruchsfrist beginnt im Falle einer ungültigen Belehrung nicht zu laufen und so können Verbraucher noch heute von ihrem fortbestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Den Abschluss einer Lebensversicherung haben viele Verbraucher im Nachgang bereut – die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen blieben wegen niedriger Zinsen an den Finanzmärkten und einer allgemein angespannten Marktlage regelmäßig aus. Gleichzeitig blieben die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge auch bei niedriger Rendite unverändert hoch. Eine Kündigung lohnt sich aufgrund des geringen Rückkaufswerts, also der durch den Versicherer rückzuzahlenden Summe, für die Versicherten nicht.

Das fortbestehende Widerspruchsrecht ist damit eine willkommene Möglichkeit, die verlustreichen Lebensversicherungen loszuwerden. Nach einem erfolgreichen Widerspruch kann sich der Verbraucher fast alle geleisteten Zahlungen rückerstatten lassen. Der Versicherer darf lediglich einen Risikoanteil und Verwaltungsgebühren einbehalten.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG

Auch die Verträge der Nürnberger Lebensversicherung AG enthalten fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Im Folgenden stellen wir einige dieser Fehler beispielhaft dar. Versicherungsnehmer die entsprechende Fehler in ihren Belehrungen finden, sollten eine professionelle Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Kein Hinweis auf Textformerfordernis für den Widerspruch

Die Nürnberger Lebensversicherung weist in ihren Belehrungen darauf hin, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung genüge. Einen Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform zu erheben ist, bleibt sie jedoch schuldig. Damit fehlt ein elementarer Bestandteil der Belehrung. Der Versicherungsnehmer kann nicht selbstständig erkennen in welcher Form sein Widerspruch zu erheben ist. Die Gültigkeit einer solchen Belehrung ist sehr zweifelhaft, da der Versicherungsnehmer hier nicht umfassende informiert wird.

Nürnberger Lebensversicherung benennt für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen nicht vollständig

In den Verträgen heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt des Versicherungsscheins und der Überlassung weiterer Unterlagen ab. Welche weiteren Unterlagen das sein sollen, wird aber nicht dargestellt. So wäre der Versicherungsnehmer im Zweifel gehalten, selbstständig in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen ihm zugehen müssen, um den Fristlauf in Gang zu setzen. Eine solche Belehrung entspricht aber nicht den Anforderungen des Gesetzes.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – jetzt Widerspruchsrecht zu Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung nutzen!

Die Verträge der Nürnberger Lebensversicherung weisen verschiedenste Fehler auf. Aufgrund der Komplexität der Materie sollten Sie als Versicherungsnehmer unbedingt professionelle Hilfe beim Widerspruch Ihres Vertrags in Anspruch nehmen.

Bei Werdermann | von Rüden beraten wir Sie gerne in allen Fragen rund um Ihren erfolgreichen Widerspruch. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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