Nur noch zwei Wochen sind alte Darlehensverträge bei der Westdeutschen ImmobilienBank widerrufbar

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Nur noch knapp zwei Wochen, genauer gesagt bis 21.06.2016, sind alte Darlehensverträge bei der Westdeutschen ImmobilienBank widerrufbar, wenn die Westdeutsche ImmobilienBank bei Vertragsschluss fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete, wie sie es insbesondere 2005 und 2006 tat. In diesem Fall entstand in der Vergangenheit ein sog. „ewiges“ Widerrufsrecht, weil eine Widerrufsfrist nur bei ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers zu laufen begann. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage geändert. Es gilt nun eine lediglich verlängerte Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher fehlerhaft informiert wird. Darüber hinaus ist bei von 2002 bis 2010 geschlossenen Verträgen ein später Widerruf letztmalig zum Stichtag 21.06.2016 möglich.

Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts winken Kunden der Westdeutschen ImmobilienBank erhebliche Einsparungen

Bei der späten Ausübung dieses „ewigen“ Widerrufsrechts winken Kunden der Westdeutschen ImmobilienBank ganz erhebliche Einsparungen, weshalb sie schleunigst widerrufen sollten, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht. Denn die Westdeutsche ImmobilienBank muss dann nicht nur etwaig empfangene Leistungen, wie Zinsen, ihrerseits verzinst zurückzahlen. Der Verbraucher kann vielmehr auch kostenlos auf einen der heute extrem billigen Kredite umschulden, da bei einem Widerruf – anders als bei einer Kündigung – keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Abweichungen der Westdeutschen ImmobilienBank führen zum Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion

Voraussetzung für einen späten Widerruf ist allerdings, dass der Westdeutschen ImmobilienBank etwaige Fehler ihrer Widerrufsbelehrungen zuzurechnen sind. Das ist allgemein dann nicht der Fall, wenn ein Kreditinstitut lediglich die Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers übernimmt. Dann gilt eine sog. „Gesetzlichkeitsfiktion“ und die Richtigkeit der Belehrung wird vermutet. Weicht das Kreditinstitut jedoch vom Muster ab, können Fehler zugerechnet werden. Die Westdeutsche ImmobilienBank ergänzte in ihren Widerrufsbelehrungen im Muster nicht vorgesehene Hinweise zum Widerruf bei mehreren Darlehensnehmern und zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Insoweit sind Abweichungen vom Muster gegeben und Fehler daher zurechenbar.

Verwirrender Absatz in Widerrufsbelehrungen der Westdeutschen ImmobilienBank führt wohl zu deren Fehlerhaftigkeit

Ein solcher Fehler ist wohl, dass die Widerrufsbelehrungen der Westdeutschen ImmobilienBank standardmäßig einen Zusatz enthielten, der sich mit den Besonderheiten der sog. finanzierten Geschäfte befasste. Da diese Geschäfte aber zur Ausnahme unter den Verbraucherdarlehensverträgen zählen, war der Zusatz für den Großteil der Kunden der Westdeutschen ImmobilienBank schlicht verwirrend, gerade angesichts seines erheblichen Umfangs – daher dürfte ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot vorliegen.

Westdeutsche ImmobilienBank informierte nicht richtig über Widerrufs- und Erstattungsfristen

Darüber hinaus informierte die Westdeutsche ImmobilienBank auch nicht richtig über die Widerrufs- und Erstattungsfristen. Im Hinblick auf erstere schrieb sie, die Frist beginne „frühestens mit der Erhalt dieser Belehrung“, verhielt sich aber in keiner Weise dazu, welche anderen Faktoren einen späteren Beginn der Widerrufsfrist herbeiführen könnten. Darüber hinaus ließ sie völlig unerwähnt, dass auch sie selbst im Fall eines Widerrufs innerhalb einer 30-tägigen Frist empfangene Leistungen herausgeben muss – und eben nicht nur der Verbraucher die seinerseits empfangenen Leistungen.

Kostenlose Erstberatung durch die Profis der Kanzlei Werdermann | von Rüden bei Widerrufsvorhaben

Verbraucher der Westdeutschen ImmobilienBank, die die knappe verbleibende Zeit nutzen wollen, um ihren Darlehensvertrag zu widerrufen und dadurch viel Geld zu sparen, sollten unverzüglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Westdeutschen ImmobilienBank mandatieren. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse und Expertise auf dem Feld der Verbraucherkredite und deren Widerruf. Deshalb bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden auch eine kostenlose Erstberatung für potentielle Mandanten an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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