Nutzungsaufallentschädigung beim unverschuldeten Verkehrsunfall

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Ein Verkehrsunfall kann zu erheblichen Schäden am Fahrzeug führen, die eine Reparatur erforderlich machen. Während dieser Reparaturzeit ist es natürlich so, dass das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Hierbei kann es sich um den sogenannten Nutzungsausfall handeln.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und infolgedessen einen Nutzungsausfall erleiden, können Sie Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Hierbei handelt es sich um eine Schadensersatzforderung, die sich aus den Kosten für den Zeitraum des Nutzungsausfalls zusammensetzt. Diese Kosten können unter anderem durch den Mietpreis für ein Ersatzfahrzeug oder durch den Verlust an Verkehrswert des eigenen Fahrzeugs entstehen.
Wichtig zu wissen ist, dass es hierbei keine festen Regelungen gibt, sondern die Berechnung des Nutzungsausfalls individuell und im Einzelfall erfolgt. Allerdings gibt es Tabellen, die hier die Orientierung erleichtern. Die Nutzungsaufallentschädigung pro Tag liegt hier zwischen 23,-- € und 175,-- € pro Tag, ist also erheblich niedriger als die Kosten eines Mietwagens. Ob es sich also lohnt, den Nutzungsausfall zu beanspruchen und auf einen Mietwagen zu verzichten, muss jeder für sich selbst prüfen.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Nutzungsausfall so gering wie möglich zu halten, beispielsweise indem Sie schnell ein Ersatzfahrzeug beschaffen oder die Reparaturarbeiten so schnell wie möglich veranlassen. Dies kann helfen, Ihre Ansprüche auf einen Nutzungsausfall zu stärken.


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