Wann kann ich als Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen ?

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Als Vermieter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen wegen Eigenbedarfs kündigen. Eigenbedarf liegt vor, wenn Sie die Wohnung, die Sie vermietet haben, selbst nutzen möchten oder nahe Angehörige wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder Eltern in die Wohnung einziehen lassen möchten.

Um wegen Eigenbedarfs kündigen zu können, müssen Sie als Vermieter nachweisen können, dass Sie oder Ihre nahe Angehörigen die Wohnung tatsächlich benötigen und keine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht. Zudem muss die Kündigung angemessen und verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter alle anderen Möglichkeiten, um den Eigenbedarf zu decken, ausgeschöpft haben müssen, bevor Sie eine Kündigung aussprechen.

Weiterhin müssen Sie als Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Formvorschriften einhalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Wohnraumvermietung zwischen drei und neun Monaten, je nach Dauer des Mietverhältnisses und dem Kündigungsgrund.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht unbegrenzt möglich ist. So ist beispielsweise eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in der Regel nicht möglich, wenn der Mieter bereits seit vielen Jahren in der Wohnung lebt, ein hohes Alter hat oder gesundheitlich beeinträchtigt ist.

Wenn Sie als Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in Erwägung ziehen, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich einwandfrei und angemessen ist.


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