Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet: Kleinkind muss zurück nach Israel

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In einem aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass ein einjähriges Mädchen, das von seiner Mutter ohne Zustimmung des Vaters aus Israel nach Deutschland gebracht wurde, zügig nach Israel zurückkehren muss (OLG Stuttgart, AZ 17 UF 71/24, Beschluss vom 23.05.2024).

Das Kind wurde in Haifa geboren und beide Elternteile sind nach israelischem Recht gleichermaßen sorgeberechtigt. Aufgrund der anhaltenden Konflikte im Gaza-Streifen und aus Angst um die Sicherheit ihrer Tochter entschied die Mutter, das Kind ohne Wissen des Vaters nach Deutschland zu bringen.

Der Vater, der keine Kenntnis über den Aufenthaltsort seiner Familie hatte, schaltete die Kriminalpolizei ein und fand sie schließlich in Reutlingen. Daraufhin stellte er in Israel einen Antrag auf Rückführung des Kindes gemäß dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Dieses internationale Abkommen zielt darauf ab, das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten von Kindern zu verhindern.

Die Mutter argumentierte vor Gericht, dass ihrer Tochter in Israel aufgrund des Gaza-Krieges eine „schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens“ drohe (Art. 13 Abs. 1 lit. B HKÜ). Das Gericht konnte diese Sorge jedoch nicht teilen. Es stellte fest, dass die generelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor Reisen nach Israel nicht ausreiche, um eine erhebliche und konkrete Gefahr für das Kind festzustellen. Zudem habe das israelische Abwehrsystem seine Wirksamkeit unter Beweis gestellt und in Haifa, dem Wohnort der Familie, gelte die niedrigste Kriegswarnstufe.

Das Gericht hob auch hervor, dass sich die Eltern 2020 bewusst entschieden hatten, in Israel zu leben - trotz der damals bereits angespannten Sicherheitslage. Dies zeige, dass sie das Leben in Israel nicht als unmittelbare Gefahr empfanden.

Mit dieser Entscheidung steht fest: Das Mädchen muss innerhalb weniger Wochen nach Israel zurückgebracht werden. Das Urteil ist rechtskräftig.


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