Ölverbrauchsmessung bei T5 und T6

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Bekanntermaßen gibt es bei den Volkswagen Modellen T5 und T6 insbesondere in den stärksten Motorvarianten mit BiTurbo-Abgasmanagement Motorschäden, die sich meist ein paar tausend Kilometer vor dem Super-Gau mit steigenden Ölverbräuchen ankündigen. Seit gut 5 Jahren ist Rechtsanwalt Frederick Gisevius aus Stuttgart mit „oeltod-anwalt.de“ diesen Verbräuchen auf der Spur.


Neuer Trick bei der Forderungsabwehr


Aktuell wundert es ihn nicht wenig, dass Volkswagen bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen auf einen neuen Trick gekommen ist.


In abgeschlossenen und noch laufenden Verfahren wurden Ölverbräuche weitestgehend im gegenseitigen Einvernehmen der Streitparteien mit der sogenannten „elektronischen Messung“ dokumentiert, d. h., dass Motoröl wird abgelassen, es wird normiert aufgefüllt, dann wird eine repräsentative Km-Strecke gefahren, dann in der Werkstatt das Öl hiernach wieder abgelassen, verwogen und aus dem Gewichtsverlust im Verhältnis zur zurückgelegten Km-Strecke der Ölverbrauch bestimmt. Die Ergebnisse dieser Messung sind auf das Hundertstel genau.


Dieser Standard wird aktuell von Volkswagen infrage gestellt. Die Vertreter des Konzerns verlangen zum Nachweis eines sich veränderten Ölverbrauchs nunmehr  vermehrt die „sensorische Messung“. Dabei wird der Ölstand vor und nach der Kontrollstrecke mittels Peilstab gemessen und in Liter pro 1000 Kilometer umgerechnet.


VW-System ist ungenau


Gisevius: „Das ist natürlich sehr ungenau und verhilft der Gegenseite vielfach, den Ölverbrauch irgendwie in der Nähe des Normalverbrauchs von bis zu 500 Milliliter pro 1000 Kilometer zu verorten, wogegen die bislang übliche Messung den exakten Ölverbrauch anzeigte, z.B. 0,7 l/1000 km!“


Unter dem Strich wird der Schaden nicht verhindert, aber, so Gisevius: „Der Bulli-Fahrer fährt weitere Kilometer, muss sich einen höheren Nutzungsabzug gefallen lassen und trägt sonstige Risiken, wie z.B. einen Unfallschaden!“ Heißt: Volkswagen nutzt alle Mittel und Wege, den Schadenseintritt möglichst nach hinten zu verschieben. Dies geht immer zu Lasten des Fahrzeugbesitzers und sorgt bei der Vielzahl an Fällen für eine enorme Kostenersparnis Seiten des Konzerns.


In der Regel hängen sämtliche Kulanzbeteiligungen von VW an den Reparaturkosten eines betroffenen Fahrzeuges der Motorkennziffern CFCA oder CXEB (Biturbo mit 179, bzw. 204 PS) davon ab, ob ein erhöhter Ölverbrauch von mehr als 0,5 l / 1.000 km festgestellt wird. Durch die "sensorische" Verbrauchsmessung kann VW demnach keinen von der Realität abweichenden Ölverbrauch "feststellen" und so das Vorhandensein eines Motorschadens abstreiten, mit Verweis auf den im Normbereich liegenden Ölverbrauch, der anhand einer Messstabablesung mal so oder so ausgelegt werden kann.


In der Folge gibt  es dann keinerlei Kulanz von VW für spätere Motorschäden, und dass obwohl tatsächlich die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Wer als Fahrzeugeigentümer dann nichts weiter unternimmt, bleibt komplett auf dem Schaden sitzen. 

Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche gegen VW oder Gewährleistungsansprüche gegen die Fahrzeugverkäufer verjähren, wenn man das Messergebnis zum Anlass nimmt, einstweilen nichts weiter zu unternehmen.


Gisevius: „Erstmals wurde mir von dieser "sensorische" Verbrauchsmessung vor ca. 3 Monaten berichtet. Damals hielt ich es noch für einen Einzelfall. Aufgrund der Vielzahl von aktuellen Fällen aus diesem Themengebiet und der massiven Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber VW gehe ich nun jedoch davon aus, dass durch diese Variante der Verbrauchsmessung der Versuch unternommen werden soll, dass klassische Schadenssymptom des Ölverbrauch als nicht gegeben zu erscheinen lassen, oder zumindest auf Zeit zu spielen.“




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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