Offene Gläubigerforderungen am Ende ​der Liquidation einer GmbH: Wer haftet hierfür; Liquidator oder Gesellschafter?

  • 3 Minuten Lesezeit

Einführung zum Thema Liquidation einer GmbH

Die Liquidation einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein rechtlich geregelter Prozess, der eintritt, wenn eine GmbH aufgelöst wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie etwa durch einen Gesellschafterbeschluss, Ablauf der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeit oder andere im Gesetz definierte Gründe. Der Liquidationsprozess ist in Deutschland durch die §§ 65 ff. des GmbH-Gesetzes (GmbHG) detailliert geregelt und umfasst mehrere Schritte, von der Bekanntmachung der Liquidation über die Abwicklung der Geschäfte bis hin zur Verteilung des verbleibenden Vermögens und der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist der Schutz der Gläubigerinteressen, insbesondere durch das sogenannte Sperrjahr.


Ende der Liquidation einer GmbH

Um eine GmbH liquidiert zu bekommen, sind folgende wesentliche Schritte zu durchlaufen:

  1. Liquidationsphase: Nach der Auflösung der GmbH, die durch Beschluss der Gesellschafter, durch Zeitablauf oder durch andere im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag bestimmte Gründe erfolgen kann, tritt die GmbH in die Liquidationsphase ein.
  2. Bekanntmachung der Liquidation: Die Liquidatoren (früher Geschäftsführer) müssen die Auflösung der Gesellschaft bekannt machen und die Gläubiger auffordern, ihre Forderungen anzumelden.
  3. Sperrjahr: Es beginnt ein sogenanntes Sperrjahr, das der Sicherung der Gläubigerinteressen dient. In dieser Zeit dürfen keine Vermögenswerte an die Gesellschafter verteilt werden.
  4. Vermögensverteilung: Nach Ablauf des Sperrjahres und der Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubigeransprüche erfolgt die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern.
  5. Löschung im Handelsregister: Nach Abschluss der Liquidation und der Vermögensverteilung wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Mit der Löschung endet die Existenz der GmbH rechtlich.


Rechtsstellung und Haftung des Liquidators und der Gesellschafter

Liquidator:

  • Rechtsstellung: Der Liquidator ist für die Abwicklung der Geschäfte der aufgelösten GmbH verantwortlich. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
  • Haftung: Der Liquidator haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Liquidation. Bei Pflichtverletzungen kann er persönlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er Vermögenswerte vor Ablauf des Sperrjahres verteilt oder Gläubigeransprüche nicht ordnungsgemäß berücksichtigt.

Gesellschafter:

  • Rechtsstellung: Die Gesellschafter haben während der Liquidation grundsätzlich keine aktive Rolle, sie sind Empfänger des verbleibenden Vermögens nach der Liquidation.
  • Haftung: Nach der Verteilung des Vermögens und der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister haften die Gesellschafter nicht mehr für die Verbindlichkeiten der GmbH. Ausnahmen können bestehen, wenn z.B. Vermögenswerte zu Unrecht verteilt wurden.


Nach Ablauf des Sperrjahres und vollzogener Liquidation

  • Für offene Gläubigerforderungen: Grundsätzlich haften weder der Liquidator noch die Gesellschafter direkt für offene Gläubigerforderungen nach ordnungsgemäß durchgeführter Liquidation und Löschung der GmbH. Die Haftung kann jedoch sowohl für Liquidator als auch Gesellschafter entstehen, wenn die Liquidation nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z.B. bei vorzeitiger Vermögensverteilung, "Überentnahmen" oder bei Verstößen gegen das Sperrjahr.

  • Wichtig: In der Praxis ist es entscheidend, dass alle Schritte der Liquidation sorgfältig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden, um Haftungsrisiken für Liquidatoren und Gesellschafter zu minimieren.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft, Glälubiger, Liquidatoren, Behörden und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#Liquidation #Liquidator #Sperrjahr #LiquidationGmbH #Gläubigerforderungen #VerteilungGmbHMasse #GmbH #Haftung #Altverbindlichkeiten #GesellschaftmitbeschränkterHaftung #Stammeinlage #Gesellschafter #Gesellschafter-Geschäftsführer #Beschlussfassung #Gesellschafterversammlung #Gesellschaftsvertrag #Gesellschafterstreit #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema