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Gesellschafter - was Sie wissen und beachten müssen!

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Gesellschafter - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Ein Gesellschafter ist entweder eine natürliche oder eine sog. juristische Person (z. B. GmbH), die entweder eine Gesellschaft gründet oder im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages bzw. per Gesetz in eine Gesellschaft eintritt.
  • In welcher Form und mit welchem Kapital sich jemand in die Gesellschaft einbringen kann, hängt von der Rechtsform der Gesellschaft ab.
  • Die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus dem Gesellschaftervertrag sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Was ist ein Gesellschafter?

Ein Gesellschafter ist jemand, der regelmäßig mit anderen Gesellschaftern einen gemeinsamen Zweck verfolgt, Mitglied einer Personenvereinigung ist und sich meist finanziell an der Gesellschaft beteiligt.

Wie wird man ein Gesellschafter?

Man kann entweder selbst eine Gesellschaft gründen oder in eine bestehende Gesellschaft eintreten. Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird bereits, wer sich mit mindestens einer weiteren Person zusammenschließt, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Zur Gesellschaftsgründung einer Kapitalgesellschaft müssen deren Gesellschafter dagegen einen Gesellschaftervertrag abschließen und notariell beurkunden lassen. Für einige Gesellschaften ist zur Gründung die Eintragung im Handelsregister erforderlich, z. B. für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine OHG (offene Handelsgesellschaft).

Was sind die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters?

Je nach Rechtsform hat ein Gesellschafter unterschiedliche Rechte und Pflichten, die gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden.

  • Vermögensrechte:

Gesellschafter haben regelmäßig Anspruch auf den Jahresüberschuss. Wie hoch ihr Anteil daran ist, bestimmt entweder das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag. Bei einer Kapitalgesellschaft erfolgt die Verteilung üblicherweise nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile. Darüber hinaus haben Gesellschafter ein Bezugsrecht im Falle einer Kapitalerhöhung und einen Anspruch auf den Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Gesellschaft (Liquidation).

  • Verwaltungsrechte:

Gesellschafter dürfen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen. In der Regel haben sie ein Stimm- und Rederecht. Der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft hat jedoch nur ein Recht auf Information und Kontrolle (Informationsrechte).

  • Informationsrechte:

Als Gesellschafter hat man ein Auskunftsrecht bezüglich aller Angelegenheiten einer Gesellschaft sowie ein Recht auf Einsicht in Bücher und Schriftverkehr, z. B. Lohnbuchhaltung. Eine Einschränkung dieser Informationsrechte im Gesellschaftsvertrag ist unzulässig. Der Geschäftsführer ist zur Auskunft gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet. Dieses Auskunftsrecht kann nur in bestimmten Fällen und nur aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung eingeschränkt werden.

  • Sonderrechte:

Der Gesellschaftsvertrag kann Sonderrechte für Gesellschafter enthalten, die zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern dienen.

  • Einlagepflicht:

Wenn beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet wird, ist jeder Gesellschafter dazu verpflichtet, mindestens ein Viertel der übernommenen Stammeinlage zu entrichten.

  • Treuepflicht:

Jeder Gesellschafter muss sich gegenüber der Gesellschaft loyal verhalten. Je mehr Einfluss ein Gesellschafter hat, desto größer ist seine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen. Diese Treuepflicht beinhaltet vor allem die Pflicht, den gemeinsamen Zweck der Gesellschaft zu fördern und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Des Weiteren sind Gesellschafter bei Beschlüssen über wichtige Angelegenheiten zur Stimmabgabe bei Gesellschafterversammlungen verpflichtet.

  • Wettbewerbsverbot:

Manche Gesellschaftsverträge enthalten ein Wettbewerbsverbot, denn für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ohne herausragende Stellung ergibt sich dieses nicht bereits aus der Treuepflicht. Dies kann entweder ein allgemeines Wettbewerbsverbot beinhalten und Beteiligungsverbote oder Mitarbeiterabwerbeverbote enthalten oder aus Know-how-Schutzklauseln (Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) bestehen.

Wie haftet ein Gesellschafter?

Die Haftung hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Im Falle einer GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Unabhängig davon kann es auch Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern geben, beispielsweise wenn diese eine Bürgschaft übernommen haben oder die Gesellschaft vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben.

Bei einer Personengesellschaft wie einer OHG dagegen haften die Gesellschafter neben dem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. Hier ist das Risiko einer persönlichen Haftung deshalb wesentlich größer.

Im Falle einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen, der Kommanditist jedoch nicht. Dessen Haftung ist beschränkt auf seine Einlage, die er in die Firma eingebracht hat.

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG führt das Unternehmen und vertritt es nach außen. Er muss dabei kein Gesellschafter der Firma sein. Darüber hinaus muss er keine Gesellschaftsanteile besitzen. In manchen Fällen gibt es auch geschäftsführende Gesellschafter. Sie werden als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet.

Bei einer Personengesellschaft vertreten dagegen die Gesellschafter persönlich das Unternehmen und führen es.

Foto(s): ©Pexels/Edmond Dantès

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