Ohne Unternehmervollmacht gibt es für das Unternehmen und die Familie Gefahren und Chaospotentiale

  • 1 Minuten Lesezeit

Wirklicher Beispielsfall:

Der alleingeschäftsführende Gesellschafter mehrerer Gesellschaften war 42 Jahre alt- verheiratet, zwei Kinder und sehr sportlich - er fuhr regelmäßig Mountainbike-Rennen, rauchte und trank nicht.

Eines Tages erlitt er ohne jegliche Vorankündigung einen Schlaganfall.
Er war nicht mehr ansprechbar und lag Wochen auf der Intensivstation.

In den Firmen gab es keinen Notfallplan- der Unternehmer hatte keinen Prokuristen eingesetzt und keinen zweiten Geschäftsführer. Es gab keine Unternehmervollmacht - keine Vorsorgevollmacht. Er hatte nie damit gerechnet, dass ihm derartiges passieren könne.

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung war nicht möglich.
Die Neubestellung eines Geschäftsführers war nicht möglich.

Es musste ein Betreuer bestellt und für alle wesentlichen Handlungen eine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden. Die Gesellschaften waren dadurch nicht mehr handlungsfähig.

Die Gesellschaften gerieten bereits nach 4 Wochen in eine existenzielle Bedrohung.

Was hätte man ganz einfach anders regeln können oder müssen?

RECHTZEITIG eine Unternehmervollmacht erstellen.

Fachanwälte organisieren für den Unternehmer/Manager/Vorstand/Geschäftsführer alle erforderlichen Formalitäten zur Erstellung einer Unternehmervollmacht und/oder einer Handlungsvollmacht und/oder Betreuungs- und Vorsorgevollmacht.

Die Kosten für diese Leistungen liegen -einschließlich der notariellen Beurkundung- im Schnitt nicht höher als der Preis für einen hochwertigen Anzug.

Die Unternehmer müssen sich nur mal einen Tag Zeit nehmen für sich und für den Schutz der Familie und des Unternehmens.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.

Beiträge zum Thema