OLG Frankfurt a. M. vom 20.09.2018: Neue Widerrufsmöglichkeiten bei Darlehen mit der Adaxio AMC GmbH

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Das OLG Frankfurt a. M. bestätigte in einer aktuellen Entscheidung vom 20.09.2018, Az.: 9 U 66/17, die Feststellungen des LG Wiesbaden im Urteil vom 21.11.2017, Az.: 1 O 314/15, zur Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehens mit der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH.

Widerrufsbelehrungen der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH

In durch unsere Kanzlei geführten Verfahren gegen die Adaxio AMC GmbH stellten zwar beispielsweise das LG Erfurt mit Urteil vom 18.12.2015, das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 06.09.2016 und das LG Essen mit Urteil vom 01.12.2016 fest, dass die Widerrufsbelehrungen der damaligen GMAC-RFC Bank GmbH fehlerhaft sind und die Verträge unserer Mandanten daher wirksam widerrufen werden konnten. In letzter Zeit vertreten Gerichte jedoch demgegenüber zunehmend die Auffassung, dass die Belehrungen ordnungsgemäß gewesen sein sollen. Für Darlehensnehmer ist es daher deutlich schwieriger geworden.

Entscheidungsserie gegen die Adaxio AMC GmbH durch die Landgerichte

Äußerst bedeutsam sind daher die durch unsere Kanzlei gegen die Adaxio AMC GmbH erstrittenen Entscheidungen des LG Wiesbaden, Urteile vom 21.11.2017, Az.: 1 O 314/15, sowie vom 28.11.2017, Az.: 1 O 28/17, und des LG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2018, Az.: 2 O 301/16.

Die Gerichte stützten ihre Urteile zugunsten verschiedener Verbraucher nicht etwa auf eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung, sondern maßgeblich auf den ebenfalls gerügten Umstand, dass die Bank ihre vorvertraglichen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und bejahten allein deshalb einen wirksamen Widerruf.

Kurz gesagt: Wirksamer Widerruf trotz wirksamer Widerrufsbelehrung!

Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich bundesweit um die ersten Entscheidungen gegen die ehemalige GMAC-RFC Bank GmbH, in welchen die Widerruflichkeit völlig unabhängig von der Frage einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ausgeurteilt worden sind. Umso wichtiger ist daher die Frage, ob die landgerichtlichen Entscheidungen auch in der nächsten Instanz durch die Oberlandesgerichte bestätigt werden.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 20.09.2018

In dem Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des LG Wiesbaden vom 21.11.2017, Az.: 1 O 314/15, wies das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem aktuellen Beschluss vom 20.09.2018, Az.: 9 U 66/17, jetzt darauf hin, dass die Feststellungen des Landgerichts zur Wirksamkeit des Widerrufs wegen der Nichterteilung von Pflichtinformationen in prozessual richtiger Weise getroffen worden sein dürften. Auch wenn es sich bei dem Hinweis des OLG noch nicht um eine abschließende Entscheidung handelt, ändern Oberlandesgerichte erfahrungsgemäß ihre in Hinweisbeschlüssen vertretene Rechtsauffassung nicht mehr. Damit wird das OLG Frankfurt a. M. – wie bereits das Landgericht – ebenfalls einen wirksamen Widerruf bejahen.

Widerruf auch heute noch möglich!

Wichtig ist: Auch Darlehensnehmer, die den Widerruf nicht vor dem 21.06.2016 erklärt haben, können ihre Verträge im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erteilung vorvertraglicher Informationen noch widerrufen! Denn die auf Druck der Bankenlobby durch den Gesetzgeber eilig eingeführte Erlöschensvorschrift findet in solchen Sachverhaltskonstellationen keine Anwendung.

Vor dem Hintergrund der den Darlehensnehmern abverlangten hohen Kreditzinsen führt ein wirksamer Widerruf nach unseren Erfahrungen aus hunderten von Fällen mit der Adaxio AMC GmbH zu einer ganz erheblichen Reduktion der Darlehensrestforderungen. Falls der Kredit bereits abgelöst worden ist, stehen dementsprechend in aller Regel erhebliche Rückzahlungsansprüche der Kreditnehmer im Raum. In vielen Fällen kann man sich zudem gegen bereits eingeleitete oder drohende Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich zur Wehr setzen.

Es zeigt sich also, dass eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen gerade jetzt dringend anzuraten ist. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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