OLG Frankfurt: Taunussparkasse muss wegen Falschberatung rund 1,5 Millionen Euro an Stiftung zahlen

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Klaus Nieding: Damit waren wir für unsere Mandantin auch in zweiter Instanz erfolgreich!

Rund 1,5 Millionen Euro muss die Taunussparkasse an eine von der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft rechtlich vertretene Stiftung zahlen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz bestätigt (AZ: 17 U 160/16). Bereits in erster Instanz hatte die Stiftung Recht bekommen. „Unsere Klage gründete auf der nicht anlegergerechten Beratung unseres Mandanten durch die Bankberater. Diese Rechtsauffassung wurde vom Oberlandesgericht geteilt“, erläutert Nieding+Barth-Vorstand Klaus Nieding.

Die Taunussparkasse hatte der Stiftung zum Kauf von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds geraten, ohne auf das damit verbundene unternehmerische Risiko hinzuweisen, das bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. „Ebenfalls unerwähnt blieb, dass seitens der Immobilienfonds nie geplant war, erwirtschaftete Erträge an die Anleger auszuschütten. Stattdessen flossen nur Teile der nicht verbrauchten Einlagen zurück an die Investoren. Auch die anlässlich der Vermittlung von der Taunussparkasse vereinnahmten sogenannten ‚Kick-backs‘ waren kein Thema bei der Beratung“, sagt Nieding.

Der Fall zeige fast schon exemplarisch, wo die Probleme bei der Beratung von Stiftungen lägen, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter. Häufig würden die stiftungsspezifischen Anforderungen an eine Kapitalanlage nicht ausreichend berücksichtigt werden. „Stiftungen müssen ihr Geld in der Regel so anlegen, dass das Kapital erhalten bleibt. Hierzu sind Stiftungen bereits von Gesetzes wegen verpflichtet. Andererseits soll der eigentliche Stiftungszweck in der Regel mit der Rendite finanziert werden, die mit dem Grundkapital erwirtschaftet wird. Das setzt eine ausgefeilte Anlageberatung seitens der begleitenden Bank voraus. Oft genug funktioniert das nicht“, sagt Nieding.


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