OLG Stuttgart äußert Bedenken zu Widerrufsbelehrung der Dresdner Bank aus 2008/2009

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In einem von RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geführten Verfahren über den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags der Dresdner Bank aus dem Zeitraum Ende 2008 hat das OLG Stuttgart mit der Terminierung des Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass der Senat Bedenken hinsichtlich der deutlichen Hervorhebung der Widerrufsbelehrung hat.

Sollte der Senat bei dieser Auffassung bleiben, wäre der Widerruf mangels ordnungsgemäßer (weil nicht deutlicher im Sinne des § 355 Abs. 2 BGB aF) Belehrung noch fristgerecht erfolgt und der Darlehensvertrag ist rückabzuwickeln.

Die vorliegende Gestaltung, dass die Widerrufsbelehrung sich erst am Ende der AGB findet und sich nur minimal hinsichtlich der Schriftart von den AGB abweicht, ist eine bei der Dresdner Bank im Zeitraum Ende 2008 bis zum Übergang auf die Commerzbank durchgängig anzutreffende Gestaltung gewesen, sodass dies eine Vielzahl von Verträgen betrifft. Außergerichtlich hat die Commerzbank in solchen Fällen die Widerrufe durchgängig zurückgewiesen. Die Ansprüche können aber bei Widerruf bis 21.06.2016 immer noch geltend gemacht werden.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob ihr bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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