OLG Stuttgart: Bet365 zur Rückzahlung von 200.000 Euro verurteilt
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Die Lizenzvergabe an Anbieter von Online-Sportwetten ist in Deutschland mit Auflagen verbunden. So müssen die Sportwettenanbieter bspw. gewährleisten, dass die Spieler ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht überschreiten können. Verstöße gegen dieses Einzahlungslimit können zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler führen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Stuttgart vom 7. Oktober 2024, das den Wettanbieter bet365 verurteilte, einem Spieler seinen Verlust in Höhe von rund 200.000 vollständig zurückzuzahlen.
Der Kläger hatte zwischen 2014 und Dezember 2020 über eine Webseite von bet365 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei rund 200.000 Euro verloren. Ohne eine gültige Lizenz waren und sind Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Da bet365 die erforderliche Genehmigung erst im Oktober 2020 erhalten hat, forderte der Spieler die Rückzahlung seiner Verluste.
Das OLG Stuttgart folgte dem Kläger und sprach ihm die vollständige Rückzahlung seiner Verluste zu. Für die Entscheidung waren zwei Gründe maßgeblich. Da bet365 erst im Oktober 2020 die erforderliche Lizenz erhalten hat, war das Angebot der Online-Sportwetten bis dahin verboten. Dadurch seien die abgeschlossenen Wettverträge mit dem Kläger zwischen 2014 und Oktober 2020 nichtig, so dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste habe, führte das OLG aus.
Der Rückzahlungsanspruch habe aber nicht mit dem Erhalt der Lizenz geendet. Denn bet365 habe sich nicht an die Auflagen gehalten und gegen das sog. materielle Glücksspielrechtverstoßen. So habe der Kläger glaubhaft dargestellt, dass auch nach Erteilung der Lizenz seine Wetteinsätze nicht beschränkt worden seien. Erst im Dezember 2020 sei sein Konto gesperrt worden. Daher müsse bet365 auch für die Verluste aufkommen, die zwischen der Lizenzerteilung im Oktober 2020 und der Sperrung des Spielerkontos im Dezember 2020 entstanden sind, entschied das OLG Stuttgart.
„Bet365 ist sicher kein Einzelfall und auch andere Anbieter von Online-Glücksspielen haben sich nicht an Einzahlungslimits und andere Regelungen zum Spielerschutz gehalten. Das Urteil des OLG Stuttgart zeigt, dass Spieler auch dann gute Chancen haben, ihr Geld zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
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