ONECOIN: Jetzt Interessengemeinschaft beitreten

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Die „Interessengemeinschaft Onecoin“ der Fachkanzlei Bender & Pfitzmann richtet sich an alle Onecoiner, die nicht mehr an das System der vermeintlichen Kryptowährung glauben und in der Gemeinschaft mit anderen versuchen, ihre Gelder zurückzubekommen.

Denn für den von Ruja Ignatova erfundenen Bitcoin-Killer ONECOIN kommt es in den nächsten Wochen zu einer wegweisenden gerichtlichen Entscheidung.

ONECOIN: ZAG-Verstoß und Geldwäsche?

Das Landgericht Münster hat über die Eröffnung des Strafverfahrens gegen die Betreiber der Zahlstelle IMS zu entscheiden. Neben dem Vorwurf der unerlaubten Finanztransfergeschäfte nach § 31 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), stützt sich die Anklage zum Teil auch auf Geldwäsche nach § 261 StGB. Geldwäsche setzt das Waschen von „schmutzigem“ Geld voraus, mithin die Herkunft aus einer vorausgegangenen Straftat, also Betrug. 

Mit dieser inzidenten Prüfung des Betrugstatbestandes steht die Überprüfung des ganzen ONECOIN-Universums auf dem Prüfstand: Scam oder kein Scam?

Wenn das Landgericht die Anklage auch wegen Geldwäsche zulässt, muss für viele Onecoiner klar sein, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für die Verhandlung wegen Geldwäsche und inzident eines Betruges ausreichten. Leihenvermittler wie Profivermittler müssen sich klar werden, wie sie mit ihren Kunden umgehen.

Die meisten Kunden haben direkt an die IMS auf Konten bei der Kreissparkasse Steinfurt, der Commerzbank oder Deutschen Bank eingezahlt.

Wertlose Schulungspakete 

Dafür haben sie sogenannte Schulungspakete erworben. Das günstigste Paket „Starter“ war bereits für 100 EUR zu haben. Darauf folgte das Trader-Paket für 500 EUR und das Protrader-Paket für 1.000 EUR. Finanziell interessant wurde es aber erst bei den Pakten Executive Trader, Tycon Trader für mehrere Tausend Euro. Die Spitze bildeten sodann Premium Trader, Infinity Trader und Ultimate Trader, für die fünfstellige Beträge aufgewendet werden mussten.

Der Inhalt der Schulungspakete war im Wesentlichen wertlos. Die Texte waren aus anderen Büchern ohne Nachweis des Zitates abgeschrieben (Plagiat) oder im Internet frei verfügbar. Eigentlich ging es aber um die Tokens und die Coins, mit denen jeder Onecoiner, der den Bitcoin-Hype verpasst hat, doch noch reich werden sollte.

Im Gegensatz zu anderen Kryptowährungen wurde Onecoin aber zentral gemanagt. Eine Blockchain, die mit ihrem Hashwert die Garantie für die Historie geben sollte, bei ONECOIN Fehlanzeige. Auch der Tageskurs des ONECOIN ergab sich nicht aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, sondern wurde zentral vorgegeben.

Für das von Ruja Ignatova angekündigte Schürfen von Millionen oder sogar Milliarden Coins hätte es riesiger IT-Farmen bedurft. Nicht so bei ONECOIN.

Nach aktuellen Informationen sind bei der Zahlstelle, der IMS International Marketing Services GmbH ca. 3 Mio. EUR sichergestellt. Wegen weitere 30 Millionen EUR hat die BAFIN die Konten der IMS gesperrt.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann in Düsseldorf führt derzeit betroffene Onecoiner in der „Interessengemeinschaft Onecoin“ zusammen, um Informationen zu bündeln und Handlungsmöglichkeiten zu teilen. Ziel ist es, die eingezahlten Gelder zurückzuerhalten, um so aus ONECOIN ohne Schaden herauszukommen.

IMS-Einzahler sollten sich beeilen

Onecoiner, die auf Konten der IMS International Marketing Services GmbH gezahlt haben, haben gute Aussichten ihre Gelder wiederzubekommen. Diese sollten daher auch nicht ohne Not warten, sondern zeitnah handeln, um die erforderlichen Erstinformationen zur Rückholung ihrer Investition zu erhalten.

Nach Ansicht von Dr. Johannes Bender, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Düsseldorf, dürften die Angeklagten jedenfalls um den ZAG Verstoß kaum herumkommen. In über 60.000 Einzahlungen sollen über 300 Mio. EUR auf den Konten der IMS eingegangen und vor allem in das Ausland weitergeleitet worden sein. Eine Erlaubnis für den massenhaften Transfer dieser Gelder hatte die IMS GmbH nicht, so dass Zahlungsdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BAFIN betrieben wurde.

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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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