„Online“-Scheidung – Gibt es das?

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Oftmals hört und liest man von Anwälten, die mit einer einfachen und schnellen „Online“-Scheidung werben. Das klingt zunächst vielversprechend, da gerade Eheleute, die sich grundsätzlich einig sind und einen schnell Weg suchen, nur noch geschieden zu werden, darauf zurückgreifen wollen.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Der Begriff „Online“-Scheidung kann in diesem Zusammenhang nämlich nur bedeuten, dass Sie keinen persönlichen Kontakt mit Ihrem Anwalt haben, sondern dies nur mittels Fernkommunikation geschieht. Die Scheidung selbst wird vom Gesetz vorgegeben und sieht immer dasselbe Prozedere vor: Nachdem ein Anwalt für Sie den Scheidungsantrag eingereicht hat, werden in den meisten Fällen die Auskünfte bei den Versorgungsträgern zur Durchführung des Versorgungsausgleichs eingeholt. Sobald all diese Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin, in welchem beide Ehegatten persönlich anwesend sein müssen, da sie zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört werden. Sodann ergeht der Scheidungsbeschluss in der Verhandlung.

Von dieser Vorgehensweise kann nicht dergestalt abgewichen werden, dass kein Erscheinen vor Gericht mit einem Anwalt notwendig wird. Auch die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben, weshalb es mehr als irreführend ist, sollte sogar von einer kostengünstigeren Variante gesprochen werden.

Vielmehr ist es sogar sehr gefährlich, bei einer so persönlichen Angelegenheit wie einer Scheidung nicht das persönliche Gespräch mit einem Anwalt zu suchen. Nur ein vertrauter Anwalt kann Ihnen helfen, eine schnelle Scheidung zu ermöglichen und auch bei unerwarteten Problemen zu unterstützen.

Einen Vorteil – ob zeitlich oder finanziell – bietet die „Online“-Scheidung daher nicht. Ein großer Nachteil besteht sogar darin, dass Sie den Scheidungstermin mit einem für Sie unbekannten Anwalt wahrnehmen müssen.


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