Der Testamentsvollstrecker einer Erbengemeinschaft und seine Vorteile

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Wie sagt bereits eine gängige Redewendung: Behaupte niemals, einen Menschen zu kennen, bevor du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast. Fast jeder hat es selbst oder im näheren Umfeld bereits schon einmal erlebt, dass es nach dem Tod eines Menschen zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen unter den Miterben kommt. Dieser Beitrag soll daher kurz das Institut des Testamentsvollstreckers erläutern und wie er als Konfliktlöser eingesetzt werden kann.


Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Um den Nachlass zu verteilen, ist das Einverständnis alle Miterben erforderlich; eine Mehrheitsentscheidung genügt nicht. Daher passiert es bei großen Erbengemeinschaft oft, dass ein Miterbe mit der Verteilung des Nachlasses nicht einverstanden ist und jegliche Handlungen der Erbengemeinschaft blockiert. Es bleibt sodann nur noch der kostspielige und zeitintensive Weg über ein Gerichtsverfahren.


Um diesen Konflikten vorzubeugen, kann ein potenzieller Erblasser jedoch zu Lebzeiten tätig werden. Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers in einem Testament stellt eine gute Möglichkeit dar, zu vermeiden, dass der Nachlass später aufgrund der Uneinigkeit zwischen Miterben zwangsversteigert werden muss. Der Testamentsvollstrecker kann nämlich bei entsprechender Ausgestaltung dazu ermächtigt sein, den Nachlass nach billigem Ermessen unten den Erben entsprechend ihrer Erbquoten aufzuteilen, wobei der Wille des Erblassers stets vorrangig zu beachten ist. Da kein Einverständnis der Erben erforderlich ist, kann der Nachlass als wirtschaftliche Einheit erhalten bleiben und muss nicht zerschlagen werden.


Erblasser, die also bereits Streit unter den Miterben vorhersehen oder mehr als zwei Personen zu ihren Erben einsetzen, sollten in jedem Fall über die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckung nachdenken. Da ein entsprechendes Testament erforderlich ist, bietet es sich an, dies mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, sodass der Wunsch des Testierenden bestmöglich umgesetzt werden kann.


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