Online-Scheidung: Hilft mir ein Ehevertrag bei meiner Online-Scheidung?

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Es gibt in der Tat einen Zusammenhang zwischen Ehevertrag und Online-Scheidung. Ein Ehevertrag ist das beste Werkzeug, um Ihre Online-Scheidung einvernehmlich abzuwickeln. Eheverträge, die Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung verhandeln, heißen Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Das Wichtigste für Sie

  • Ein Ehevertrag, den Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung abschließen, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie alles, was Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung regeln möchten.
  • Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglichen Sie meist auch die einvernehmliche Scheidung. Sie vermeiden kostenträchtige und emotionsbeladene Schlammschlachten und den berüchtigten Rosenkrieg.
  • Eine einvernehmliche Scheidung leiten Sie idealerweise als Online-Scheidung in die Wege. Nehmen Sie dafür die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch.
  • Wenn Sie die drei Kriterien (Scheidungsfolgenvereinbarung, einvernehmliche Scheidung und Online-Scheidung) zur Richtschnur Ihrer Scheidung machen, haben Sie die Weichen gestellt, Ihre Scheidung möglichst komplikationsfrei abzuwickeln.

Inhalt

  1. Was sind die optimalen Kriterien für eine Scheidung?
  2. Was nutzt mir eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Ehevertrag?
  3. Warum empfiehlt es sich aus Kostengründen eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen?
  4. Wie verhandle ich einen Ehevertrag mit meinem Ehepartner?
  5. Kann ein Anwalt uns beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung beide beraten?
  6. Wie motiviere ich meinen Ehepartner zum Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
  7. Welche Form muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Ehevertrag haben?
  8. Welche Rolle spielt die Scheidungsfolgenvereinbarung bei der Online-Scheidung?
  9. Führt eine Scheidungsfolgenvereinbarung zur schnelleren Scheidung?

1. Was sind die optimalen Kriterien für eine Scheidung?

Möchten Sie sich möglichst komplikationslos scheiden lassen, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung betreiben, Ihren Scheidungsantrag möglichst online beantragen und eventuelle Scheidungsfolgen ehevertraglich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

2. Was nutzt mir eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Ehevertrag?

Verhandeln Sie mit Ihrem Ehepartner im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung einen Ehevertrag, schließen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung gewährleisten Sie, dass Ihre Scheidung ohne Komplikationen, kostengünstig und in einem zeitlich überschaubaren Rahmen verläuft. Soweit Sie im Streit miteinander liegen, vermeiden Sie mit dem Abschluss eines Ehevertrages, dass Sie Ihre Streitigkeiten vor dem Richter verhandeln und entscheiden lassen müssen. Typische Regelungsinhalte in einem Ehevertrag sind Absprachen über den Zugewinnausgleich, den Ehegattenunterhalt oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind.

3. Warum empfiehlt es sich, aus Kostengründen eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen?

Der Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung zeigt sich vornehmlich, wenn es um den Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren geht. Jede gerichtliche Auseinandersetzung wegen einer Scheidungsfolge verursacht zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Streiten Sie über eine Scheidungsfolge, muss wegen des Anwaltszwangs jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein. Logisch, dass sich durch die Einbeziehung von zwei Rechtsanwälten die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren erheblich erhöhen. Sind Sie sich beispielsweise wegen des Zugewinnausgleichs uneins und fordern von Ihrem Ehegatten 20.000 EUR Zugewinn, erhöht sich der Verfahrenswert, nach dem sich die Gebühren für Gericht und die beiden beteiligten Anwälte berechnen, um zusätzliche 20.000 EUR. Sie zahlen also erheblich mehr Gebühren, als wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und die Scheidungsfolge „Zugewinn“ außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt hätten.

4. Wie verhandle ich einen Ehevertrag mit meinem Ehepartner?

Sie können sich im Vorfeld mit Ihrem Ehepartner wegen einer Scheidungsfolge verständigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Rechte und Pflichten kennen, die sich aus dem Gesetz für eine bestimmte Scheidungsfolge ergeben. Möchten Sie Nachteile vermeiden, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Nur so erreichen Sie, dass Sie Ihre Forderung realistisch bewerten oder umgekehrt eine Forderung mit der richtigen Begründung ablehnen. Den Text des Ehevertrages können Sie von Ihrem Anwalt entwerfen lassen. Bestenfalls stimmt Ihr Ehepartner dem Entwurf zu oder Sie verständigen sich darauf, Änderungswünsche Ihres Ehepartners in den Text einfließen zu lassen. Natürlich kann sich Ihr Ehepartner gleichfalls anwaltlich beraten lassen und Änderungswünsche durch seinen Rechtsanwalt übermitteln. Im Ergebnis jedenfalls sollten die Verhandlungen in eine Scheidungsfolgenvereinbarung münden.

5. Kann ein Anwalt uns beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung beide beraten?

Anwälte sind Interessenvertreter ihrer Mandanten. Gehen Sie gemeinsam zum Anwalt, müssen Sie sich entscheiden, wer das Mandat für den Anwalt erteilt. Der Anwalt darf nur seinen Mandanten beraten und vertreten. Ein Ausnahmefall besteht dann, wenn Sie sich völlig einig sind. In diesem Fall darf der Anwalt beide Ehepartner über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren und kann durchaus den Text für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen. Stellt der Anwalt jedoch fest, dass das Informationsgespräch aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht zum Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung führt, muss der Anwalt das Mandat niederlegen. Er darf keinen der Ehepartner im Scheidungsverfahren mehr vertreten. Sie müssen sich dann einen neuen Anwalt suchen.

6. Wie motiviere ich meinen Ehepartner zum Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Ein Großteil der Scheidungsverfahren geht meist völlig unnötigerweise mit einer streitigen Auseinandersetzung vor dem Richtertisch einher. Viele Ehepartner unterliegen der Vorstellung, dass sie nur vor dem Richter das bekommen, was ihnen „zusteht“. Oft ist es auch so, dass ein Ehepartner alles abblockt, was der andere wünscht und keinerlei Kompromissbereitschaft zeigt. Sie sollten diese Blockadesituation unbedingt vermeiden. Ein Ansatzpunkt dafür ist, dass Sie von vornherein Ihre Forderungen realistisch einschätzen und nur das fordern, was Sie vernünftigerweise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch erwarten können. Umgekehrt sollten Sie Forderungen Ihres Ehepartners gleichfalls realistisch bewerten und nicht pauschal ablehnen. Nur wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften kennen, können Sie einschätzen, welche Rechte Ihr Ehepartner und Sie selber haben. Wenn Sie dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen, steht Ihrer einvernehmlichen Scheidung nichts mehr im Wege. Eine einvernehmliche Scheidung lässt sich problemlos als Online-Scheidung auf den Weg bringen. Damit schließt sich der Kreis zwischen den drei optimalen Kriterien für Ihre Scheidung.

7. Welche Form muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Ehevertrag haben?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur so viel wert, wie Sie sich notfalls umsetzen lässt. Können Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner direkt realisieren, kann die mündliche Absprache genügen (z. B. Sie verständigen sich über die Nutzung der ehelichen Wohnung und ziehen aus). Geht es jedoch um finanzielle Pflichten (z. B. Ratenzahlung bei Zugewinn), sollten Sie den Ehevertrag notariell beurkunden lassen. In vielen Fällen schreibt das Gesetz sogar die notarielle Beurkundung ausdrücklich vor. Sie können dazu einen Notar Ihrer Wahl aufsuchen. Nur mit der notariellen Beurkundung ist die Vereinbarung rechtsverbindlich. Sie ist dann auch nicht mehr verhandelbar. Alternativ könnten Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im mündlichen Scheidungstermin ins gerichtliche Protokoll diktieren lassen. Auch dann ist die Vereinbarung rechtsverbindlich. Im Regelfall empfiehlt sich aber die notarielle Beurkundung. So gewährleisten Sie, dass Ihr Ehepartner sich an die Absprachen hält und es sich bis zum mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht nicht doch wieder anders überlegt.

8. Welche Rolle spielt die Scheidungsfolgenvereinbarung bei der Online-Scheidung?

Haben Sie einen Ehevertrag in der Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen und beantragen Ihre Scheidung online, müssen Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie Ihre Scheidungsfolgen bereits außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben. Der Anwalt, der Ihren Scheidungsantrag formuliert, muss darüber informiert sein, dass die Scheidungsfolgen bereits geregelt sind. Fügen Sie Ihrem Scheidungsantragsformular die Kopie Ihres Ehevertrages bzw. Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung bei. Der Anwalt wird im Scheidungsantrag darauf hinweisen, dass die Scheidungsfolgen bereits außergerichtlich einvernehmlich geregelt sind.

9. Führt eine Scheidungsfolgenvereinbarung zur schnelleren Scheidung?

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglichen Sie die einvernehmliche Scheidung. Sie brauchen dann vor Gericht nichts weiter zu verhandeln. Eventuell in Betracht kommende Scheidungsfolgen sind dann bereits außergerichtlich geregelt. Für den Richter bedeutet die einvernehmliche Scheidung, dass er nur noch die Scheidung aussprechen muss. Dies hat den Vorteil, dass der Richter relativ schnell einen mündlichen Termin für Ihre Scheidung anberaumen kann. Vorher muss er nur noch den eventuell von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich vorbereitet haben. Ist dies der Fall, dürfen Sie ca. drei bis sechs Monate, nachdem Sie den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, mit einer Terminierung rechnen.

Fazit

Wenn Sie also die drei Empfehlungen

  • Online-Scheidung, 
  • einvernehmliche Scheidung und
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

befolgen, sind Sie auf dem besten Weg, in Ihrem Leben neue Horizonte zu öffnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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