Onlinehandelsplattform ZÜRICHZINS – BaFin ermittelt

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Gegen Verantwortliche der Handelsplattform ZÜRICHZINS ermittelt nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer aktuellen Veröffentlichung der Behörde. Die BaFin hat insoweit klargestellt, dass ZÜRICHZINS über keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügt und die Gesellschaft nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.

Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage zuerichzins.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, die Annahme, dass von ZÜRICHZINS unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere ein Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, betrieben wird bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Von der Internethandelsplattform ZÜRICHZINS werden u. a. Tages- und Festgeldanlagen offeriert.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man mithilfe der Schnittstellen passende, individuelle Anlageangebote in Echtzeit einholen würde und bei der Suche nach dem passenden Anlageprodukt viele Fragen auftauchen könnten und man daher nicht nur günstige Anlageprodukte vermittle, sondern man sich auch um sein Anliegen kümmere.

Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass der Gegenwert von € 100.000,00 bei allen Angeboten auf ZÜRICHZINS gemäß EU-Recht zutreffen würde.

Des Weiteren wird auf der Homepage ausgeführt, dass ZÜRICHZINS ein Produkt von Coltène / Whaledent AG sei und der eingetragene Unternehmenszweck die Finanzportfolioverwaltung, Vermögensverwaltung; Treuhanddienstleistungen, Steuerberatung, insbesondere in Bezug auf Gestaltung von Holdingstrukturen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung sowie das Eingehen von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte sei.

Möglichkeiten für Anleger der ZÜRICHZINS

Anleger, die der ZÜRICHZINS Kapital, insbesondere für Festgeld- oder Tagesgeldanlagen zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, sollten sich an einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden, welche Möglichkeiten es für sie gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Soweit von ZÜRICHZINS Anlegern in Deutschland u. a. Anlagen in Form von Festgeld- oder Tagesgeldanlagen angeboten werden, handelt es sich nach unserer Auffassung um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Sofern derartige Anlagen in Deutschland deutschen Anlegern angeboten werden, ist dafür eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig.

Nach unserer Kenntnis verfügt die ZÜRICHZINS aber über keine Erlaubnis der BaFin, um Tagesgeld- oder Festgeldanlagen in Deutschland anzubieten.

Fehlende Erlaubnis der BaFin für Anlagevermittlung bzw. Anlageberatung

Bei dem Angebot der ZÜRICHZINS kann es sich auch um eine Anlagevermittlung bzw. Anlageberatung handeln.

Auch dafür ist, wenn dies in Deutschland deutschen Anlegern angeboten wird, eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Auch eine solche Erlaubnis besteht, soweit uns bekannt, nicht.

Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die ZÜRICHZINS auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Kapital bei der ZÜRICHZINS investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 09.09.2022


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