Onlinehandelsplattform Equinox Investors –BaFin ermittelt

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Bezüglich der Internethandelsplattform Equinox Investors hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Equinox Investors würde auf seiner Homepage für eine Beratung hinsichtlich unterschiedlicher Finanzinstrumente und für seine Vermögensverwaltung werben und auch deutsche Kunden unaufgefordert anrufen und die Vermittlung von Aktien einer internationalen Beratungs GmbH anbieten, so die BaFin.

Die Inhalte der Webseite equinoxinvestors.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, würden die Annahme begründen, dass das Unternehmen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Einstellung der Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung durch die BaFin

Gemäß einem aktuellen Hinweis der BaFin hat diese gegenüber der Equinox Investors die Einstellung einer ohne Erlaubnis erbrachten Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Equinox Investors würde Anleger in Deutschland telefonisch kontaktieren und Empfehlungen zum Kauf von Aktien aussprechen und Anleger anschließend an die internationale Beratungs GmbH, vor der die BaFin auch gewarnt hat, weitervermitteln. Im Anschluss würden Anleger dann Kaufverträge über die Veräußerung der Aktien abschließen, so die BaFin.

Gemäß der BaFin würde Equinox Investors auf der Webseite auch darstellen, ein Vermögensverwalter zu sein und dass für die Zusammensetzung der Kundenportfolios u. a. aus Anleihen, Aktien und Geldmarktprodukten ausgewählt würde.

Die Entscheidung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Auf der Homepage wird darauf verwiesen, dass man langjährige Erfahrung im Asset Management und in der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen verfügen würde und einen ausgewiesenen Track Record habe und das die Anlagestrategie auf fundamentalen und wertbasierten Überlegungen basiere, wobei diese durch markttechnische Kriterien ergänzt würden und es das Ziel sei, für die Kunden eine langfristige, risikoadjustierte, positive Performance zu erzielen.

Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, dass man dies mittels einem unabhängigen und fundierten Research-Ansatz erreiche und man die Aufgabe durchaus selbstkritisch verstehe, was es erlaube, rechtzeitig auf Marktänderungen zu reagieren und sich auch in Nischenmärkten zu positionieren.

Unter „Vermögens Management“ wird dargestellt, dass man die Dienstleistungen entsprechend anbietet, die über die herkömmliche Vermögensverwaltung hinausgehen und man einem auch in Immobilienfragen und alternativen Investments berät.

Angebot Vermögensverwaltung ohne Erlaubnis der BaFin 

Soweit von Equinox Investors eine Vermögensverwaltung angeboten wird, kann es sich unseres Erachtens um eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.

Für eine derartige Vermögensverwaltung bzw. Finanzportfolioverwaltung benötigt ein Anbieter aber eine Erlaubnis der BaFin.

Laut BaFin verfügt das Unternehmen aber über keine Genehmigung der BaFin zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Möglichkeiten für Anleger der Equinox Investors

Anleger, die der Equinox Investors Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden, welche Möglichkeiten es für sie gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit von der Equinox Investors ohne Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger erbracht werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Kapital bei der Equinox Investors investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 20.02.2023


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