Onlineplattform Festgeld-Zinsen – Achtung

  • 1 Minuten Lesezeit

Von der Internetplattform Festgeld-Zinsen werden insbesondere Festgeldanlagen angeboten.

Auf der Webseite von Festgeld-Zinsen wird ausgeführt, dass jeder seine ganz persönlichen Besonderheiten und Rahmenbedingungen habe, die den Weg zum Vermögensaufbau beeinflussen und es der familiäre Hintergrund, das Arbeitsumfeld, das Einkommen, das Alter, die Persönlichkeitsmerkmale und die Ziele seien, die man erreichen möchte.

Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass Festgeldanlagen als sichere und risikoarme Anlage gelten und Festgeldanlagen innerhalb der EU durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt seien.

Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Festgeldanlagen für sicherheitsorientierte Anleger besonders attraktiv seien und unabhängig von Zinsänderungen Termineinlagen während der gesamten Laufzeit einen stabilen Zinssatz bieten würden und Festgeld das Richtige für einen sei, wenn man Ersparnisse haben, die man gerade nicht benötige.

Optionen für Anleger von Festgeld-Zinsen

Soweit über Festgeld-Zinsen in Deutschland an Anleger Festgeldanlagen offeriert werden, handelt es sich nach unserer Meinung um ein Bankgeschäft bzw. Einlagengeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Für das Betreiben von Einlagengeschäften in Form von Festgeldanlagen muss ein Anbieter aber über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) verfügen.

Es ist nicht ersichtlich, dass die Betreiber von Festgeld-Zinsen eine Erlaubnis der BaFin haben.

Wenn die Verantwortlichen bzw. die Betreiber von Festgeld-Zinsen ohne Erlaubnis der BaFin Festgeldanlagen in Deutschland anbieten, kann dies für einen Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen.

Nach der Rechtsprechung können dabei sowohl die anbietende Gesellschaft selbst als auch verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Auch andere Ansprüche sind denkbar.

Anleger, die Festgeld-Zinsen Gelder zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 25.11.2022


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema