ONTraders – BaFin warnt

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Webseite ontraders.com werden vor allem Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf unterschiedlichste Basiswerte, wie z. B. Aktien oder Indizes, offeriert.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass ONTraders ein internationales Online-Broker-Unternehmen sei, das Privatanlegern und institutionellen Anlegern Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in 6 Anlageklassen bietet.

Auch wird dargestellt, dass ein Konto bei ONTraders es einem ermöglicht, eine breite Palette von Instrumenten aus verschiedenen Branchen zu handeln und zu verwalten und man von hochkarätigen Anleihen wie Apple bis hin zu Öl und Gold starten könne.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass man erfolgreich in der ganzen Welt arbeite und sich darauf konzentriere, eine breite Palette der Kunden mit zuverlässigen professionellen Dienstleistungen zu versorgen.

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat aktuell vor Offerten der ONTraders International gewarnt. Die Behörde hat darauf verwiesen, dass über die Internetseite ontraders.com Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin angeboten würden und die Gesellschaft nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.

Warnung des Bundeskriminalamtes (BKA) und mehrere Landeskriminalämter 

Das BKA und auch die Landeskriminalämter mehrerer Bundesländer warnen bereits seit einiger Zeit vor eine neuen Betrugsmasche, bei der über Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen über einfache Handhabung angeboten würden. Dem Anleger würden auch über eine Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt, wobei die eingezahlten Gelder tatsächlich nie einer Kapitalanlage zugeführt würden.

Möglichkeiten für Anleger der ONTraders

Das Angebot von Differenzkontrakten (CFD´s) erfüllt, wenn Kapitalanlage ausgeführt würden, unseres Erachtens den Tatbestand des Eigenhandels nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Soweit die BaFin darauf verwiesen hat, dass von ONTraders Finanzdienstleistungen ohne ihre Erlaubnis angeboten werden, kann sich für den Anleger die Möglichkeit zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Auch andere Ansprüche sind denkbar, insbesondere, wenn dokumentierte Guthaben oder auch eingezahlte Gelder nicht zurückgezahlt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Gelder bei ONTraders eingezahlt haben. Sofern Sie Kapital bei ONTraders investiert haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema