Opel Abgasskandal Urteil: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil vor dem LG Verden – Schadensersatz 11.241,88 €

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Opel Abgasskandal Urteil: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil vor dem LG Verden im-Abgasskandal – Schadensersatz 11.241,88 Euro


Das Landgericht (LG) Verden hat die Adam Opel GmbH wegen Abgasbetrugs zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Bei zahlreichen Fahrzeugen besteht der Verdacht, dass die Dieselmotoren mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das aktuell von der Kanzlei Wawra und Gaibler Rechtsanwälte erstrittene Urteil zeigt Dieselfahrzeugbesitzern, dass sie sich mit guten Erfolgsaussichten gegen den Abgasbetrug wehren können.

Betrogener Kläger bekommt 11.241,88 Euro Schadensersatz nebst Zinsen

In dem Fall vor dem LG Verden ging es um einen Opel Zafira Tourer „Active“. In das Fahrzeug ist ein 2,0 Liter Motor mit der von der Beklagten verwendeten internen Motorenbezeichnung A20 verbaut worden. Es unterfällt der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug im März 2015 gekauft und dann erfahren, dass der Motor des Fahrzeugs die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide im Straßenbetrieb um den mindestens 3,5-fachen Faktor überschreitet.

Der Geschädigte klagte gegen den Hersteller des Fahrzeugs, die Adam Opel GmbH., und das Landgericht Verden verurteilte den Fahrzeughersteller mit einem Urteil vom 14.07.2022 zu 11.241,88 Euro Schadensersatz plus Zinsen (Az.: 8 O 129/22). Der Vortrag der Kanzlei Wawra und Gaibler überzeugte die Einzelrichterin davon, dass die Adam Opel GmbH in dem Opel Zafira Tourer unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidrigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz gegen die Adam Opel GmbH.

Dieselfahrzeuge von Opel wohl mit illegalen Abschalteinrichtungen

Die Adam Opel GmbH hat offenbar bei zahlreichen Dieselfahrzeugen die Abgassteuerung manipuliert. Der als A20 bezeichnete Motortyp wurde im Rahmen des „Untersuchungsbericht Volkswagen“, verbaut in einen Opel Astra 2,0 Euro 5, getestet. Das Ergebnis war verheerend. Der zulässige Stickstoffoxid-Grenzwert, der bei der Typenzulassung auf dem Rollenprüfstand bei dem Fahrzeug auch eingehalten wurde, liegt bei 180 mg/km. Er wird im realen Fahrbetrieb um den Faktor 3,5 überschritten. Selbst bei dem im Jahr 2015 auf den Markt gekommenen Nachfolgemodell mit Euro-6-Norm wurde der zulässige Grenzwert erheblich überschritten. Auch weitere Motortypen hielten die zulässigen Grenzwerte im Rahmen der Untersuchung nicht ein. Demnach verfügen alle untersuchten Fahrzeuge über illegale Abschalteinrichtungen, die bei zu niedrigen oder zu hohen Temperaturen die Abgasreinigung komplett abschalten.

Verdacht bestätigt: Opel nutzt unzulässige Abschalteinrichtungen

Neueste Bestätigung hierfür ist der Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes von Opel Fahrzeugen vom 17.02.2022. Dieser Rückruf betrifft weltweit 400.000 und in Deutschland über 74.000 Kunden. Anlass der Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb die gesetzlichen Abgaswerte nicht einhalten. Das Urteil des LG Verden bestätigt den Verdacht.

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Foto(s): https://www.seew-werbeagentur.de/

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