Opel im Dieselskandal: Welche Rechte habe ich? – Rechtsanwalt klärt auf

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Der Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen zieht immer weitere Kreise. 

Nun ist auch, neben der Volkswagen und Daimler AG, der Automobilhersteller Opel betroffen.  

Berichten deutscher Medien zufolge, plant das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf von rund 100.000 Diesel-Fahrzeugen der Marke Opel. Laut Twitter-Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 15.10.2018 steht der amtliche Rückruf der betroffenen Fahrzeuge unmittelbar bevor.

Welche Modelle sind betroffen?

Der Rückruf umfasst die Fahrzeugmodelle Insignia, Cascada und Zafira.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen Opel, nachdem sie im April 2018 durch das KBA über Anhaltspunkte bezüglich einer unzulässig verbauten Abschaltvorrichtung informiert wurde. Geschäftsräume des Automobilherstellers in Rüsselsheim und Kaiserslautern wurden bereits durchsucht.

Bereits Ende 2015 fand das KBA zweifelhafte Abschaltvorrichtungen in Opel-Fahrzeugen. Eine freiwillige Servicemaßnahme sei von Opel verschleppt worden, sodass nur etwa 70 % der betroffenen Modelle das geforderten Software-Update erhalten haben.

Amtliche Anhörungen diesbezüglich sind, laut BMVI, „mit technischen Argumenten“ durch Opel hinausgezögert worden.

Welche Rechte stehen Eigentümern und Leasingnehmern im Falle eines Rückrufs zu?

Kommt es zum Rückruf der Fahrzeugmodelle, stehen Eigentümern und Leasingnehmern verschiedene Wege zur Verfügung, Rechte gegenüber Opel geltend zu machen.

Ansprüche müssen jedoch individuell vor Gericht geltend gemacht werden. Eine Sammelklage ist nicht möglich.

Ansprüche von Käufern gegen Händler und Hersteller 

1.

Wie in anderen Fällen des Abgasskandals, besteht für Käufer die Möglichkeit das Fahrzeug an Opel zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. In diesem Fall wird für die Nutzung des Fahrzeuges lediglich eine Nutzungsentschädigung fällig.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Kilometer seit dem Kauf mit dem Fahrzeug zurückgelegt wurden.

2.

Entscheidet sich der Käufer dafür, das Fahrzeug behalten zu wollen, so kann er vom Händler und Hersteller Schadensersatz in Geld als Ausgleich für den Wertverlust verlangen.

Der Wertverlust beruht darauf, dass sich die mit dem Abgas-Skandal behafteten Fahrzeuge schlecht weiterverkaufen lassen. Meist müssen Verkäufer hohe Abschläge auf sich nehmen. Entscheidet sich der Käufer für diese Option, so darf er das Risiko eines späteren behördlichen Fahrverbotes und der Möglichkeit einer Stilllegung nicht außer Acht lassen.

Diesel-Fahrverbote wurden bereits in mehreren deutschen Städten verhängt.

3.

Eine weitere Möglichkeit des Käufers gegenüber dem Hersteller wäre, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Opel Modells geltend zu machen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn sich der Kauf auf einen Neuwagen belief und auch nur dann, wenn die Gewährleistungszeit von einem bis zwei Jahren seit dem Kauf nicht bereits abgelaufen ist.

Ansprüche von Leasingnehmern gegen Händler und Hersteller

Auch Leasingnehmern betroffener Modelle raten wir an in bestimmten Fällen rechtlich gegen den Leasinggeber vorzugehen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich beim abgeschlossenen Vertrag um einen sogenannten Restwertleasingvertrag handelt.

Hierbei wird bei Beginn der Vertragslaufzeit der Restwert des Fahrzeugs bei Rückgabe bestimmt.

Wie bereits oben erwähnt, zieht der Dieselskandal einen Wertverlust des Fahrzeugs mit sich.  Dadurch besteht die Möglichkeit, dass ein betroffenes Fahrzeug bei Rückgabe einen niedrigeren Wert aufweist, als vertraglich vereinbart wurde. Die Wertdifferenz ist dann vom Leasingnehmer zu tragen.

Wurde der Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft getroffen, so besteht die Möglichkeit der Vertragsanfechtung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann dann die Erstattung der Leasingraten gefordert werden.

Fälle, die den Dieselskandal betreffen sind meist komplex. Wir empfehlen daher, gegen Händler und Hersteller mithilfe eines Anwalts vorzugehen.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir haben bereits tausenden Autoeigentümern zu ihrem Recht verholfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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