OPP - wo bleibt mein Geld?

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Die vom Markt „kleinanzeigen.de“ – vormals "ebay-kleinanzeigen.de" -  als Zahlungsdienstleister empfohlene „Online Payment Platform“ (OPP)  macht Nutzern immer wieder Probleme. Beim Verkauf von Artikeln über die Kleinanzeigen-Börse wird seitens der Käufer insbesondere bei teuren Artikelnimmer wieder eine sichere Zahlungsweise verlangt. Sicher bedeutet in diesem Kontext normalerweise: Der Käufer überweist das Geld nicht an den Verkäufer, sondern an OPP. Der Bezahldienst wartet ab, ob der Deal ordnungsgemäß abläuft und gibt das Geld dann an den Verkäufer weiter. Soweit die Theorie.


Verkaufserlös  wird nicht ausgezahlt


Nun liegt es in der Natur von Online-Dingen, dass Geschäfte immer mal wieder schieflaufen – aber das besondere Ärgernis an der Zusammenarbeit mit OPP ist, dass der Dienst auch bei ordnungsgemäß abgewickelten Geschäften Kaufsummen oftmals und grundlos nicht an den Verkäufer weitergibt.


Rechtsanwalt Fritsch: „Wir begleiten derzeit mehrere Fälle, in denen Summen um die 1.000 Euro bei OPP gelandet sind, der Bezahldienst das Geld aber nicht weiterleitet!“ Obwohl die Mandanten als Verkäufer alles unternehmen, was verlangt wird, kommt es immer wieder zu Fehlermeldungen. So beispielweise, dass das betreffende Konto leider nicht verifiziert sei und dem Auszahlungsanspruch deswegen nicht nachgekommen werden könne. Das Ganze gerät dann in eine sinnlose Endlosschleife.“


Immer neue Anforderungen zur Verifizierung


Betroffene bemängeln die totale Unerreichbarkeit und die teilweise wiederholten Aufforderungen zur Beibringung immer weiterer Unterlagen, ohne die eine Verifizierung angeblich nicht möglich sein soll. 


So wird beispielweise zunächst die Zusendung einer kompletten Ausweiskopie oder ein Foto der Bankkarte  verlangt, um den Vorgang abschließen zu können. Natürlich hakt der Betroffene nach, wenn die Unterlagen eingegangen, eine Auszahlung gleichwohl unterbleibt. 


Fritsch: "Wer nun meint, der Vorgang werde dann überprüft, irrt. Obwohl es sich immer um den gleichen Vorgang handelt, verlangt OPP nach Meldungen unserer Mandanten für jede Nachfrage die Erstellung eines neuen Tickets, sodass eine komplette Übertragung aller relevanten Angaben letztlich so gut wie unmöglich ist. Mit Sicherheit und Kundenfreundlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Letztlich wird dadurch bei Betroffenen der Eindruck provoziert, dass man hier die Vorgänge, wenn nicht auf ein Abstellgleis, dann jedenfalls auf die lange Bank schieben möchte!“


Deutschlandweit gegen OPP aktiv


Der Hamburger Jurist, der in Sachen Zahlungsdiensterecht deutschland- und europaweit tätig ist, empfiehlt zur Durchbrechung zunächst eine außergerichtliche Fristsetzung. Verstreicht diese fruchtlos, sollten weitere Schritte zügig erfolgen.  


Das 2013 in den Niederlanden gegründete Unternehmen OPP ist nicht Teil von kleinanzeigen.de, aber ein fest ins System des Marktes und dessen Käuferschutz integrierter Dienst. Obwohl das Unternehmen eine deutsche Niederlassung führt, ist der Kontakt mitunter mehr als schwierig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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